jchaft der Gefolge (in den Ministerialen) eine neue Art Dienst,abtl entwickelte, der sogenannte Ritteradel, und viele Edelleuteund Beerbte unter sie gegangen, und ihre Lehrjungcn.- undGescllenjahre ausgehaltcn und zu Meistern (Rittern) der In,»ung ausgenommen worden, so sagten diese:
„An den Beden oder Stcuren bezahlen wir nichts, denn„diese sind für die LandcSvrrtheidigung in der wir unser,, An,„theil in nstur» abführen, indem wir persönlich dienen, und„auf unsere eigene Kosten. Wenn wir nun noch Seldsteurcn„sollten, so würden wir zur LandeSverlheidigung auf doppelte„Weise herangczogen."
Hierin hatten sie recht, und baß die Sache sich wirklich soverhalten, das sicht man aus folgender Begebenheit aus demsiebenjährigen Kriege. Die Düsseldorfer Negierung both im Na,men der Landeshoheit ihre Ritter zur Heerfolge auf. Natürlichnicht in der Absicht, daß sic erscheinen sollten, sondern damit siemit Fug und Recht ihre Güter zu den Kriegslasten hecanzichenkönnte. Es erschien Niemand außer Freiherr von Dalwig von,Hause Unterbach; dieser fand sich zur vorbestimmten Zeit an derPempelforther Kappelle bei Düsseldorf ein und völlig gewappnet,die kurfürstlichen Kommissarien dankten ihm für geschehene Ein,folge, und baten ihm bis zu näheren, Aufgebote wieder auf seineadelige Allode, den Ntttersih Unterbach einzurciten. — Er thatdieses, und den ganzen Krieg über wurde sein Rittersitz nichtzu den Kriegslasten gezogen, aber alle andere Nittersitzedes Landes, da die Ritter bei der Anmahnung zurpersönlichen Heerfolge nicht erschienen waren.
Der Glanz der Ministcrialität und der adeligen Knappschaftverdunkelte die anderen Landeigenthümcr, und sie erschienenimmer weniger auf den Landtagen, obgleich sie eben so gutLandakticn besaßen, wie die anderen Landeigenthümer, die zuder adeligen Innung der Ritterschaft gehört,». — Hiezu kam,daß die Ritter, welche als Dienstleutc verpflichtet in der LuriaUomilli zu erscheinen, und den Landtagen (placüris) ihresHerren brizuwohnen, von Amtswegen vorhanden waren, indeßdie gemeinen Landeigenthümer von Amtswcgeir nicht zu ersehei,ne» gehalten waren. So wie diese wegbliebe», so faßt-n jene