nach der Gebürt unseres lieben Herren und Seligmachers, u>userer Negierung im Dritten,
(L>. 8.) Matthias.
Graf von Castral.
H. n;.
Ahncnprobc bei Dvmstiftern,
In der Carolingischen Einrichtung des Reichs waren dieDamMer, Schulen in denen die Jugend zum Dienste des Germeinen Wesens und der Kirche jubereitet wurden, und adeligewie bürgerliche wurden ohne lsutcrschied ausgenommen,
Als die Stifter durch Schenkungen reich geworden, wurdensie bequem und unwissend. Die Unwissenheit fand nun in ihnenein Fortkommen, und man sah ste als einen bequemen Broker,werb an, und für eint ehrbare Versorgung der jüngeren Söhnemächtiger Familien.
Diese brachten es nun bald dahin, baß durch Gesetze, so vonden Kaisern und den Päbsten bestätigt wurden, alle diejenige»so nicht adeligen Standes waren, von den Dompräbenden wirk,lich ausgeschlossen wurden.
Im Köllner Domstifte, dem reichsten und mächtigsten vonallen, ging man gar so weit, baß man den landsäßigen Adelausschloß, so sich der Landeshoheit unterworfen, und nur solchezu Domherren aufuahm die aus Rcichsunmittrlbaren / Geschlech,lern stammten. ")
In dem Domstifte zu Münster wurden zu Anfänge des 14.Jahrhunderts außer den adeligen auch noch bürgerliche zu Dom,Herren auf» und angenommen. Allein gegen die Mitte desselben
") In einem Briefe vom i. März i6öy beißt cs: »Wir Dechant undCapitull des hohen Irbumb-Stifts-Cölln, thn» kund, daß diejenigenedlen Thnmbhcrrcn welche z» diesem hohen Stifte angenommen wer-den, von» Stake, Nahmen und Stamm eines freien edlen Standersein mäßen, also daß die Stammhäuser aus denen sie entsprießen, siebestehen in Fürstcntbümcrn, Graft oder Herrschaften, dem heilige»römischen Reich immediate unterworfen sein mäße», auch keine an-dere so mit solcher Qualität nicht versehen, solcher Würde fähig noch«lufgeschworeu werden können.