Hohenzollcruscher Hausorden — Hoherpricster. 389
Bevollmächtigten, Regierungspräsidenten Freiherrnvon Spiegel, erfolgte u. 23. Ang. 1851 die feier-liche Huldigung dem ncncn Herrscher auf der BurgHohenzollern Largebracht wurde. Der Fürst er-hielt 20. März 1850 den Titel Hoheit, 18. Oct.1881 Königliche Hoheit, wurde Connnandenr der1t. Division in Düsseldorf, stand 6. Nov. 1858 bisMärz 1862 an der Spitze des prenß. Staatsministe-riums, war dann bis Mai 1871 Militargouverneurder Nheinprovinz u. Westfalens n. lebt, erblindet,in Sigmaringen. Von feinen Söhnen wurde Karl1866 Fürst von Rumänien, während der ErbprinzLeopold 1870 wegen der spanischen ThroncanLida-tur znm Kriegsvorwaude dienen mußte u. Anton1866 im Kriege gegen Österreich, bei Königgrätztödtlich verwundet, fiel. Vgl. R. Freiherr vonStillfried und T. Märcker, Llonumenba Lollsrana,Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses H., Berl.1843 ff.; Dgl. Hohenzoll. Forschungen, Berl.1847; Die Stammsagen der H. u. Welfen, Düsseld.1857; C. A. H. Bnrkhardt, Quellensammluug zurGeschichte des Hauses H., Jena 1857 ff.; Cramer,Die Grafschaft H., Stuttg. 1873. Kleinschmidt.
Hohenzollcrnscher Hausordcn, gestiftet am5. Dec. 1841 von den Hohenzoll. Fürsten Fried-rich Wilhelm von Hechingen u. Karl Anton Fried-rich von Sigmaringen für Civil- und Militär-verdienst, mit der Devise: Vom Fels znm Meer;ist nach der Übernahme der Hohenzollernschen Landevon der Krone Prenßen, 1850, zu einem königl.prenß. Hausorden mit besonderen Statuten vom23. Ang. erhoben und durch König Wilhelm 18.Octbr. 1861 erweitert worden. Der Orden zer-fällt in 2 Abtheilungen, das Kreuz sür Militär-u. der Adler für Civilverdienst. Das Kreuz istvon Gold u. schwarz und weiß emaillirt; in derMitte ein rundes Schild, darin auf weißem Feldeder gekrönte königl. Adler mit dem hohenzollern-schen Wappen auf der Brust, um den Adler einazurblauer Reif mit der Devise; auf der Rückseitesteht in der Mitte des Schildes auf weißem Feldeder königl. Namenszug und in dem blauen Reifedas Datum der Stiftung. Zwischen den Kreuz-armen zeigt sich ein gelber, grün emaillirter Kranz,links von Lorbeer-, rechts von Eichenblättern; überdem Krenz die königl. Krone. Das Kreuz wirdvon den Großcomthuren an einer silbernen, ausden Hohenzollernschen u. Nürnbergschen Wappen-schildern und dem Scepter des KurerzkLmmererszusammengesetzten Kette, von den Comthuren u.Rittern an einem weißen, dreimal schwarzgestreif-ten Bande getragen. Der Adler, wie im Wap-penschild des Kreuzes, ist von Gold oder Silberu. schwarz emaillirt; um Leu Kops und Hals einblauer Reif mit der Devise; er wird ebenfalls in3 Klassen vertheilt. Daneben wird der fürstlicheHansorüen noch von dem Fürsten von Hohen-zollern mit Genehmigung des Königs von Preu-ßen verliehen. Dem Kreuze war eine Denkmünzevon Stückgut zur Belohnung der Kriegertreue inden Gefechten 1848 und 1849 beigefügt. Vgl.Schneider, Der kgl. Hausorden von Hohenzollern,Berl. 1869.
Hohenzollernsche Lande, s. u. Sigmaringen,Regierungsbezirk.
Höhere Gewalt (vis major, torao magsuro),
ein durch das moderne, bes. das französische Rechteingeführter Rechtsbegriff, unter welchem man jeneArt des Zufalls versteht, welcher zu widerstehenoder selbst nur vorzubeugen außerhalb der Machtdes Einzelnen steht, also elementare Ereignisse,Krankheit, Feindesgewalt re., auch Diebstahl, Raub,Brandstiftung rc. Das Allgcm. Deutsche Handels-gesetzbuch (Frachtgeschäft) u. das Reichsgesetz überdie Haftpflicht haben diesen Nechtsbegriff ausge-nommen, jedoch ist erfahrungsmäßig in jedem ein-zelnen Falle erst zu untersuchen, ob der dabeithätig gewesene Zufall auch wirklich unter denBegriff sällt, d. h. ob das Ereigniß nach der all-gemeinen Anschauung vermieden, seinem Eintretenvorgebeugt werden konnte oder nicht. Diese Ent-cheidung ist bes. wichtig, wo Unfall- oder Trans-portversicherungs-Gesellschaften durch den Fall be-rührt werden. Vgl. v. Hahn, Commentar zumAllgem. Deutschen Handelsgesetzbuch, Braunschw.1872; Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsge-richts, 8. Bd., Erl. 1873. -u
Hoherpricster, der oberste der israelitischenPriester, der Mittler zwischen Gott u. dem Volke,durch welchen diesem der Zugang zu Gott er-schlossen wurde. Bei der Wahl mußte er wenig-stens 20 Jahre alt sein, durfte nicht der Ab-götterei, des Mordes, Jncestes u. anderer groberVerbrechen bezichtigt seien, keinen Leibesfehlerhaben, wurde ans Lebenszeit gewählt und durchbes. Feierlichkeiten zu seinem Amte geweiht. DieWürde LeS Hohenpriesters war lebenslänglich underblich im Mannesstamm, erst im GeschlechteAaron bis auf Eli, der aus dem Geschlechte Jtha-mars, des jüngeren Sohnes Aarons, stammte.Nachdem Abjathar von Salomo abgesetzt wordenwar, kam mit Zadok, welcher die zweite Reiheder H. beginnt, die hohepriesterliche Würde wie-der in das Geschlecht Eleasars. Der letzte vordem Babylonischen Exil war Jozadak, und mitLessen Sohn Josna beginnt nach dem Exil dieoritte Reihe der H. Als Judäa unter Syrienkam, hörte die regelmäßige Succession auf, und160—153 v. Ehr. war das Hohepriesterthumganz unterbrochen; mit 153 beginnt mit Jona-than die Reihe der hasmonäischen H., welche ihrGeschlecht aus Eleasar zurücksührteu. Seit Hero-des trat in der Wahl derH. vollkommene Willkürein. Die Einweihungsfeierlichkeiten, welche7 Tage dauerten, waren: a) Waschung vor demThore des Orakelzeltes, als Symbol der Reinig-ung; l>) Anlegung der heiligen Kleider; diesewaren: außer den kurzen Beinkleidern und demweißen Unterkleid mit engen Ärmeln, eine hoheturbanartige Mütze (Miznephet) aus feiner weißerLeinwand, mit einer purpurblauen Binde um-schlungen, daran war ein goldenes Stirnband mitder Inschrift: Heilig dem Herrn! ein himmel-blaues Oberkleid ohne Ärmel, am Saume ringsmit (72) Granatäpfeln u. ebenso vielen goldenenSchellen verziert; der Leibrock (Ephod), ein kurzes,aus zwei auf den Schultern verbundenen Stückenbestehendes Kleid ans Gold, bunter Wolle undLeinwand, welches über das Oberkleid geworfenn. mit einem prächtigen Gürtel befestigt, von denSchultern bis über den halben Körper herabhing;das Brustschild (Choschen), von demselben Stoff