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Laudvergleich, durch die Einwirkungen der franz.Revolution geänzstigt, 1794 die alte hergebrachteständische Verfassung ab u. st. 1798. Ihm suc-cedirte sein Nesse Hermann Friedrich Otto;er verlor 1801 durch den Frieden von Lüuevilledie von seiner Mutter geerbten niederländischenMediatbesitzungen, erhielt jedoch zur Entschädigungim Reichsveputationshauptschluß von 1803 Hirsch-latt u. das Kloster Mariä-Gnadenthal im DorfeStetten, trat l806 zum Rheinbund u. wurde sou-verän; er st. 1810. Sein Sohn und NachfolgerFriedrich Hermann, geb. 1776, franz.Oberst,trat 1813 zu den Alliirten, dann 1815 dem Deut-schen Bunde bei und st. 1838. Sein Sohn vonder geistvollen Luise Pauline, Prinzessin von Kur-land u.Sagan, Friedrich Wilhelm, geb. 1801,wurde bei der Kränklichkeit des Vaters 1834 Mit-regent n. folgte ihm 1838. Auf den Landtagen1835—37 und 1839 kamen zweckmäßige Gesetzezur Sprache; das Verhältuiß zwischen dem Fürstenund dem Volke war rein patriarchalischer Natur.Auch in den Theuerungsjahren erwies sich diesiirstl. Familie als Wohltäterin für das Land.Durch die Bewegung des Jahres 1848 wurdedas Verhältuiß zwischen Fürst u. Volk jedoch auchin H. ein anderes. Es kam zu ernsten Unruhen,infolge deren der Fürst flüchtete. Am 5. Junitrat die neue Verfassung in Kraft, doch erreichtedie Bewegung erst ein Ende, als im Ang. 1849Preußen das Land besetzten. Der Fürst, der Re-gierung müde, dazu kinderlos, trat Lurch Vertragvom 7. Dec. 1849 mit der Krone Preußen andiese gegen jährlich 10,000 Thlr. das Land ab.Eine Bekanntmachung des Fürsten vom 27. Febr.1850 gab dem Lande hiervon Kunde u. entbanddie Unterthanen ihres ihm geleisteten Eides. DurchPatent vom 12. März ergrifs der König von Preu-ßen Besitz von den hohenzollernschen Landen undverlieh dem Fürsten den Titel Hoheit 27. März.Die feierlichen Übergabe des Fürstenthums H. andie Krone Preußen erfolgte 8. April. Am 3. Febr.hatte der Fürst das Hechinger Haus-Fideicommiß-vermögen dem Sigmaringer Fürsten gegen 40,000Gulden jährlich überlassen. Fürst Friedrich Wilhelmstarb als letzter Sprosse der Linie Hechingen 3.Sept. 1869 zu Polnisch-Mettkow in Schlesien.
L) H.-Sigmaringen. Stifter dieser Liniewar 1576 Karl II., jüngerer Sohn Karls I.,seit 1576 Herr der Grafschast Sigmaringen undBeringen, ein fanatischer Papist der 1606 starb.Ihm succedirte sein Sohn Johann; er wurde28. März 1623 zum Reichsfürsten erhoben, ohnedaß er oder seine Nachkommen Sitz u. Stimmeans dem Reichstage erlangen konnten; erhielt vomKurfürsten von Bayern, dessen Geheimerathsprä-sident er war, die Herrschaft Schwabeck u. st. 1638.Sein Enkel Maximilian I. (1681—89) erhieltdurch seine Gemahlin Maria Klara von Berghbedeutende Güter in den Rheinlanden. Sein Bru-der Franz Anton stiftete die 1767 erloschenegräfl. Nebenlinie H.-Haigerloch, über die aus-drücklich, als auch die jüngeren Söhne der H.1692 in den Fürstenstand erhoben wurden, be-stimmt war, daß ihre Glieder Grafen bleiben soll-ten. Aus Maximilian!, folgte sein Sohn Mein-rad II., seit 1702 auch in Haigerloch regierend;
er st. 1715 und ihm folgte sein Sohn JosephFriedrich. Dessen Bruder Franz Wilhelm erbtedie niederländischen Besitzungen seiner Großmutter,der Gräfin von Bergh, u. gründete so die Neben-linie der Grafen von H.-Bergh, welche mitseinem Sohne Johann Baptist Oswald 1781 wie-der ausstarb. Auf Joseph Friedrich folgte 1763bis 1785 sein Sohn Karl Friedrich, der durchseine Gemahlin Johanna Josephs Sophia von H.-Bergh die Besitzungen dieser Nebenlinie erbte.Anton Aloys, sein Sohn (1785—1831), verlordurch die Französische Revolution die Feudalrechteu. Lehen über die Herrschaften in den Niederlan-den, bekam aber durch den ReichsdepntationS-Receß die Herrschaft Glatt u. die Klöster Jnzig.kosen, Klosterbeuern und Holaschein dafür; 1866trat er dem Rheinbunde als Souverän bei, er-hielt zugleich die bisher dem Deutschen Orden ge-hörenden Herrschaften Achberg u. Hohenfels, dieKlöster Klosterwald u. Hecksthal u. die Souverä-netät über die in seinem Gebiete gelegenen reichs-ritterschaftlicheu, sürstenbergischen u. thurn- u. taxis-scheu Besitzungen. 1813 trat Aloys zu den Alli-irten, wurde 1814 durch den Wiener Congreß alssouveränes Mitglied des Deutschen Bundes be-stätigt und erhielt auch die niederländischen Herr-schasten, jedoch unter modificirten Verhältnissen,ohne Lehn zurück. Ihm folgte 1831 sein SohnKarl,geb. 1785. Dieser gab dem Lande das nach Ver-einbarung mit den Ständen 14. Juli 1833 ver-kündete Grundgesetz, gemäß dessen alle 3 Jahrevon einer aus 2 Standesherren, 1 Geistlichen n.14 Gemeindeabgeordneten bestehenden Versamm-lung das Budget berathen werden sollte. Gleich-wol wuchsen die Steuern in ungeheurem Maßeu. führte daher das Jahr 1848 zu um so ernste-ren Unruhen. Der Fürst gewährte einen große»Theil der Forderungen, dankte aber bei der im-mer steigenden Verwirrung iin Lande 27. Ang.1848 zu Gunsten des Erbprinzen Karl Antonab, der auch den Unruhen nicht steuern konnteund 27. Sept. selbst mit der Regierung u. vielenBewohnern vor dem von Würth gebildeten Sicher-heitsausschusse das Land verließ. Am 10. Oct.erst kehrte er zurück und zugleich besetzten 2066Bayern das Land. Indessen im nächsten Sommerschon brachen neue Unruhen aus; am 1. Ang.wurde das Land von 2000 Mann Preußen be-setzt; der Fürst verließ das Land; der Präsidentder Regierung legte sein Amt nieder und durchVertrag vom 7. Dec. 1349 erfolgte die Abtretungdes Landes an die Krone Preußen und zwar inder Art, daß das Fürstenthum gemäß der preuß.Successionsrechte von 1695 u. 1707 dem Preuß.Staate als integrirendsr Bestandtheil für immereinverleibt werden sollte. Dem regierenden Für-sten wurde eine Jahresrente von 25,000 Thlrn.zugesichert. Aus dieser Rente ans der preußischenStaatskasse wie aus dem in dem Fürstenthumbelegenen Stammvermögen sollte für die siirstl.Familie bis zu ihrem Aussterben ein neues Fidei-commiß gebildet werden. Ein Successionsrecht ausden preuß. Thron entstand für die beiden Fürstennicht. Durch Patent vom 12. März ergrifs derKönig von Preußen Besitz von dem Lande, wor-auf am 6. April die Übernahme durch Len preuß.