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gams, der ihr zur Hälfte entgegenkommt, geführt,od. (wie in Arkadien) auf einem mit Ochsen be-spannten Wagen gefahren; an der Thür bleibensie, der Bräutigam zur Linken der Braut, stehen,Nüsse, Backwerk, Blumen rc. werden über sie ge-würfen u. die Braut über die Schwelle gehoben.
Von slavischen Völkern war es früher beiden Rnthenern od. Rußniaken Sitte, daß dieMädchen schon im fünften od. sechsten Lebensjahreverlobt und dann mit dem Bräutigam bei LessenMutter bis zur Mannbarkeit erzogen wurden.Wer nicht so verhcirathet war, ging nach Krazui-brod, wo des Jahres dreimal Mädchenmarkt warund welche ihm da von den Versammelten gefiel,aus die sprang er los u. mit den Worten: WennDu einen Mann brauchst, so komme zum Popen!sllhrte er sie ins nahe Bafiliterkloster n. ließ sichvon den Mönchen trauen. Doch ist diese Sitte seitAnfang des 18. Jahrh. abgekommen. Jetzt wirdordentlich um ein Mädchen geworben u. die Mit-gist schriftlich aufgesetzt. Das eigentliche Fest gehterst den Tag nach der Trauung an und dauertgewöhnlich eine ganze Woche, u. jeden Tag wer-den andere Gäste geladen, die immer reichlicheBeiträge zum Schmause schicken. Bei den Wen-den in der Oberlausitz laden Bräutigam u. Hoch-zeitbitter od. derEhestifter, in schwarzer Kleidungu. auf schwarzen Pferden reitend, die Verwandtenzur H. ein; die Eingeladenen schicken nun Hühner,Gänse, Eier, Butler rc. zum H-schmaus. DenAbend vor der H. kommen die Mädchen zu derBraut u. singen ihr Lieder über die vergangenenJugendsreuden; amH-tag selbst kommen dieMännerreitend, dis Weiber fahrend zu dem Bräutigamu. begleiten diesen in das H-Haus. Darauf erfolgtdie Trauung, wobei die Braut von ihren Freun-dinnen begleitet, gesondert von dem, ebenfalls vonseinen Freunden gefolgten Bräutigam geht. Nachder Trauung geht es unter Jnbelrnf und Musikin das Hans der Braut, dann beginnt das Gast-mahl, nach dessen Ende der Tanz. Große H-endauerten sonst 3 Tage, am dritten fand die Heim-führung der Braut statt, wobei sie der Kammer-waaen mit der Ausstattung und den Geschenkenbegleitete.
Unter den Mohammedanern wird die H. beiLen Türken bloß durch die Eltern u. Verwandtendes Brautpaares verabredet und höchstens der ge-schlossene Contract vor dem Kadi bestätigt. DerMann muß die Frau gewöhnlich kaufen, die Brautschickt dem Bräutigam ein Tuch (Nischan Maker-masi) u. das Brautpaar sieht sich vor der H. garnicht. Am H-tage wird die Braut auf einemPferde verschleiert in das Hans des Bräutigamsgeführt. Dieser beantwortet ihre Frage: wievielOchsen, Weinberge rc. er geben wolle, trägt siein ein inneres Gemach, wohin ihr dann die FrauenGeschenks u. Flitterstaat bringen. Im Hause derEltern ist Wehklage, im Hause des BräutigamsJubel. Jedes Geschlecht vergnügt sich hierbeiallein. Eine eigentliche Trauung findet nicht statt.Der Araber sucht das Mädchen, die ihm vonGestalt gefällt, vorher von Angesicht verstohlenerWeise zu sehen. Findet er seine Voraussetzungbestätigt, so läßt er die Werbung gewöhnlich durchseinen Vater besorgen. Der Preis, aus Ochsen,
Pferden, Schafen bestehend, wird festgesetzt, derContract von dem Scheikh unterschrieben, dann alsFrendenbezeugung ans Flinten gefeuert, die Braut-leute gebadet und verschiedene andere, auf Aber-glauben beruhende Gebräuche beobachtet. InderBerberei wird der Vertrag über die Frau mitdem Vater u. einem anderen nahen Anverwandtengeschlossen, ein Preis für die Frau u. eine Summefür ihren Unterhalt, für den Fall der Scheidungbestimmt. Am Abend vor der H. dringt der Bräuti-gam zu Pferd mit zahlreichen Begleitern in dasHaus der Braut. Am anderen Tag wird der Ehe-vertrag geschlossen. Die Braut wird hieraus auseinem Maulthier, od., ist sie vornehm, ans einemKamel, auf welchem eine Art Zelt gebaut ist,nach dem Hause des Bräutigams gebracht. Erstnach Vollzug der Ehe bekommt der Mann dieFrau zu sehen. In P ersten kommt man zunächstim Beisein des Kadi über den Brantschatz, derentweder dem Schwiegervater als Geschenk ver-bleibt od. der Braut im Fall einer Scheidung ver-schrieben wird, überein, dann wird die Braut miteinem rothseidenen Tuche über dem Kopfe in dasHaus des Bräutigams gebracht. Er kehrt dannzu den Gästen zurück, während die Braut imZimmer bleibt. Der Bräutigam schmaust mitseinen Gästen, u. hierbei wird stark getrunken.
In Indien werden bei den Angehörigen derNationalreligion (Brahmanismus) acht Heiraths-ceremonien unterschieden, welche sich nach demBeweggründe zur Ehe: Vaterwillen, Kauf, Liebe,Entführung u. s. w. richten u. auf gewisse Kastenbeschränkt sind. Die Ehe durch Kauf vom Vaterwurde indessen schon vor der Entstehung vonManns Gesetzbuch abgeschafft u. der Kaufpreis inein Geschenk an die Braut selbst verwandelt. Jenach der Kaste der Brautleute sind bei verschiedenerKaste die Gegenstände verschieden, welche die Brautbei der H. in der Hand halten muß; bei gleicherKaste reichen sich die Verlobten bloß die Hände.Der Braut werden dann zwei Locken abgenommenu. durch Wollstränge ersetzt, ein Zeichen des Aus-Hörens ihrer Freiheit. Bei den Buddhisten derverschiedenen Länder finden mannigfache Gebräuchestatt. Die H-seier ist meist auf das Haus beschränkt;amtliche Giltigkeit hat nur die bürgerliche Schließ-ung der Ehe.
In China bedarf es zur Verlobung verschiedenerFörmlichkeiten : das Senden eines Vermittlers znrAuswahl der Braut, das Fragen nach dem Fami-liennamen (wenn dieser gleich ist, darf die H.nicht stattfinden), das Looswerfen zur Erlangungglücklicher Vorzeichen, das Anmelden der Geschenkezum Brautkauf u. das Erbitten eines glücklichenTages für die H. Diese Acte finden im Ahnen-tempel unter mancherlei Ceremouien mit strengerEtikette statt. Zur H. bereitet man sich durchFasten vor; dieselbe dauert drei Tage u. ist mitfestlicher Bewirihung verbunden. Vgl. Feier derLiebe, od. Beschreibung der Verlobungs- u.Hoch-zeitscercmonien, 2. Aufl., Berlin 1824, 2 Bde.;Heirathen und H-en aller Völker der Erde, Lpz.1862 ; Düringsfeld-Reittsberg, Brauch u. Glaubeder H. bei den christl. Völkern Europas, Lpz. 1871.
Henne-Am Rhyn.
Hoc! (Secw.), Stall aus Latten- oder Gitter«