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Ebrach die nöthigen Nerzeichnisse schon angefertigt, das Messelesen und son-stigen Gottesdienst darin verboten, als Margaretha Jbel, Poststallmeisterin,durch Fürbitte bei einem durchreisenden Großen zuerst wenigstens Aufschubwegen Ausführung jenes Befehles erwirkte. Eine königliche Verordnung vomZahre 1812 erhielt diese Kapelle gesetzlich.
Als die Begräbnißplätze allgemein von den Kirchen entfernt und ausder Mitte der Ortschaften verlegt wurden, fand der neue Gottesacker seineStelle an der Blutskapelle.
Dits Kapelle „Mariahilf" zu Eggenbach beiDöpingstadk.
einer schönen Thalebene, welche sich am Ufer der Jtz hinzieht,liegt gegen Koburg zu das Dorf Eggenbach. Nicht weit davonerhebt sich auf der Anhöhe gegen Osten die schöne Wallfahrtskirche Maria-hilf. Dort stand in früheren Zeiten eine Bretterhütte und nachher an derenStelle eine kleine Kapelle mit dem aus Holz geschnitzten Bildnisse der schmerz-haften Mutter Gottes.
Das Marienbild in der Bretterhütte scheint in den früheren Zeitenwenig beachtet worden zu sein, erst nach Erbauung der Kapelle wurde dieGottesmutter daselbst eifriger verehrt. Im Jahre 1707 wurde der Grund-stein zur jetzigen Kirche gelegt und 1710 ward dieselbe vollendet. Am 9.August 1713 wurde sie durch den Weihbischos Dr. Johann Bernhard vonWiirzburg eingeweiht.
Der Ruf dieses Wallfahrtsortes wurde inzwischen durch die Erzäh-lung eines dort geschehenen Wunders erhöht. Die betreffende Urkunde lautetwörtlich: Es bekennt Jörg Geber von Gerach aus der Baunacher Pfarreidaß sein söhnlein zehn Wochen stumm undt ein Elender grummer Grüppelgewesen, dazu sechzehn Wochen lang das freschlich gehabt habe, nun so hatEr Geber sammt seiner Hausfraw, weil kein menschliche Hüls vorhandengewest, Ihre Andacht undt gelübtnuß nach Egerbach zu Maria-Hülf genom-men, undt daß Kindt dahin nit allein versprochen, sondiern auch dorthingetragen, Ihr andacht allda nach Gott zu Mariam zu verrichten. Als siedann ihre andacht und Opffer verricht gehabt undt wieder aus der Maria-Hülf-Kappeln gehen wollen, unter der Kirchthür fanget das Kindt ahn undsagt zu seinen Natter: „Natter ich kann reihen", und alß sie das Kindt zuProbiren nieder auf seine grnmme Füße gesetzet, finge es ahn zu gehn undtginge selbst nacher Hauß nndt ist daß Kindt dato noch frisch undt gesundt.