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trag, denn wer wollte z. B. den Menschen das Essen und Trinken verbie-ten, weil Viele durch unmäßigen Genuß sich und Anderen Schaden bringen?
Der erste Einwurf, den man gegen das Wallfahren vorbringt, bestehtdarin, daß man sagt, das Zusammenwallen von Personen männlichen undweiblichen Geschlechtes sei der Sittlichkeit nachtheilig. Es ist merkwürdig,daß man diesen Einwurf erhebt, wo es sich um einen religiösen Cult han-delt, aber nichts zu erinnern findet, wenn es sich um weltliche Zusammen-künfte beider Geschlechter handelt. Da mögen Personen verschiedenen Ge-schlechtes zusammen Vergnügungstouren machen, da mögen sie auf denBällen bis tief in die Nacht oder auch in den Morgen hinein sich im Reigenschwingen, das ist nicht der Sittlichkeit gefährlich, aber wo Personen ver-schiedenen Geschlechts im Geiste der Buße, zur Befriedigung ihrer Andacht,zur Verehrung Gottes zusammen reisen, da soll Gefahr für die Sittlichkeitvorhanden sein. Bedenken wir nun ferner, daß stets dafür Sorge getragenwird, daß bei Wallfahrten die Geschlechter getrennt einhergehen, daß an denRuheplätzen und im Wallfahrtsorte selbst für Trennung derselben Sorgegetragen wird, daß sowohl der begleitende Geistliche als die Brudermeisterin dieser Hinsicht besonders auf Ordnung halten, so muß doch Jedem ein-leuchten, daß hier weniger Gefahr für Verletzung der Sittlichkeit vorhandenist als anderwärts. Wollten zwei Personen in unlauterer Absicht zusam-men kommen, so können sie dazu jedenfalls besser Gelegenheit finden, alsbei einer Wallfahrt, wo sie den Augen so vieler Personen ausgesetzt sind.Dieser Einwurf ist also nichtig, ja wir können selbst nicht glauben, daß erernstlich gemeint ist.
Ferner wird gegen das Wallfahren der Einwurf erhoben, daß durchdasselbe Arbeiten versäumt und unnöthige Geldausgaben gemacht werden.Nun, die Geldausgaben sind eben beim Wallfahren weit geringer, als beijeder Vergnügungstour. Denn es liegt schon in der Natur der Sache, daßderjenige, welcher eine Wallfahrt unternimmt, solches im Geiste der Bußethun und daher auch alle verschwenderische Ausgaben vermeiden soll. Wirhaben uns davon überzeugt, daß viele, sehr viele Wallfahrer während derganzen Reise trockenes Brod genossen und höchstens eine Tasse dünnen Kaffeedazu verzehrten; Geldverschwendung wird man also diesen nicht vorwerfenkönnen. Auch die Arbeitsversäumniß kann deshalb nicht in Anschlag gebrachtwerden, weil von Seiten der Geistlichkeit die Gläubigen stets darauf hin-gewiesen werden, daß nothwendige Arbeiten durch Wallfahren nicht versäumtwerden dürfen. Würde man nur im klebrigen durch andere Gelegenheitenso wenig versäumen, wie es durch das Wallfahren geschieht, gewiß würdeman über den Fleiß der Menschen nicht zu klagen haben.
Sodann wendet man gegen die Wallfahrten ein, es werde dadurchder Aberglaube gefördert. Wenn man unter Aberglauben die Verehrungund Anrufung der Heiligen versteht, so ist dieser Einwurf allerdings be-