296 III.
Reichstagsaklen XIV, XV, 1495.
hinterlegten Geldes zur eilenden Hülfe, sowie über Verhandlungenbetr. Verlegung des Reichskammergerichts nach Fft. Or. J R II,585- XIV, 59
1495 A ug. 17. Kg.Maximilian an Fft: ersucht um Ablieferung des, wieer gehört, von einigen Reichsständen bei Fft hinterlegten Geldesfür die eilende Hülfe an den Erzbischof Berthold v. Mainz. Or. 61
— Aug. 18. Arnold v. Schwarzenberg an Fft: berichtet über seineUnterredung mit dem Kammerrichter, Herrn v. Zollern, betr. Ver-legung des Reichskammergerichts nach Fft. Or. J R II, 586. 62
— Aug. 19. Fft an Kg. Maximilian: dass ihm bisher kein Geldübergeben worden sei und dass es keine Anweisung zu solcherEmpfangnahme erhalten habe. Entwurf. 63
— Aug. 23. Kg. Maximilian an Fft: hat gehört, dass etliche Reichs-stände und Reichsstädte das auf sie in Worms angeschlagene Geldbei etlichen Ffter Bürgern hinterlegt haben, oder auch etliche aufder Ffter Messe verkehrende Kaufleute zur Darleihung des Geldesangewiesen haben; ersucht deshalb, die Abführung des betr. Geldesmöglichst bald an den Erzbischof v. Mainz zu veranlassen. Or. 64
— Aug. 25. Fft an Kg. Maximilian: weiss von hinterlegten! Geldenichts, hat auch nichts in Erfahrung bringen können; doch willes sich bei den auf der Messe verkehrenden Kaufleuten erkundigenund eventuell die Absendung veranlassen. Entwurf. 65
— Okt. 21. Kg. Maximilian an Fft: soll von dem ersten Anleihegeld,das es einnimmt, dem Grafen Adolf v. Nassau, Statthalter zuGeldern und Zutphen, 2020 Gulden auszahlen. Abschrift. XV, 187
— Okt. 22. Simon v. Hungersbach, Kg. Maximilians Schatzmeister,bescheinigt, dass ihm die vom Könige an Fft geschickten Quit-tungen für gen. Reichsstände für Empfangnahme der auf sie ver-anschlagten Summen sämmtlich zurückgegeben sind, da Niemandan Fft bezahlt hat. Or. XIV, 66
— Okt. 22. Kg. Maximilian an Fft: übersendet Quittungsformular fürdie Empfangnahme der Anleihegelder. Abschrift, desgl. von demFormular. XV, 186
— Okt. 24. Ders. an Fft: dass es ausser der gen. Summe von 2020Gulden, die er Fft von den eingenommenen Anleihegeldern an denGrafen Adolf v. Nassau auszuzahlen befohlen, Niemand ohne seineAnweisung davon etwas ausliefern dürfe. Abschrift. 186b
— Okt. 24. Erzbischof Berthold v. Mainz an Fft: da Fft vomWormser Tage beauftragt ist, die Anleihegelder für die eilendeHülfe in Empfang zu nehmen, übersendet er ein Verzeichniss derNamen derer, die noch nicht bezahlt haben. Abschrift. 185