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3 (1892)
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Privilegien 1330—1336- III. 5

I 33° A pril 25. L. erlaubt den Ffterq, jährlich in den Fasten eureni-ftägigen Markt abzuhalten mit allen Recliten ihres älteren Marktes.P P 18. B U 506. 43

1331 A pril 21. L. verkündet die von ihm und seinem Rathe gegebeneEntscheidung, dass Herren und Städte für Requisitionen auf einerHeerfahrt des Reichs nicht benöthet werden sollen, wcsshalb auchdie Ffter wegen Schaden bei dem ihm nach Hagenau geleistetenZuzuge keine Ansprache erleiden sollen. P P 18. B U 509. 44

— Juli 21. L. gebietet Fft, den dortigen Juden, welche sich mitihm über ihre Abgaben in den nächsten 10 Jahren verglichenhaben, einen diesbezüglichen Schutzbrief auszustellen. BU510. 45

1332 Febr. 25. L. erklärt, dass die an einige Städte, Märkte undDörfer der Herrn verliehene Freiheit anders zu verstehen sei alsdie Fft und anderen Reichsstädten gewährte Freiheit, dass jenediese Freiheit nur an Wochenmärkten haben sollen. P P 20.BU 517. 4(i

— Febr. 25. L. gebietet Fft, Gelnhausen, Friedberg, Wetzlar und denanderen Getreuen in der Wetterau, das Haus zu Flörsheim abzu-brechen, falls der Erzbischof v. Trier nach Beendigung des Kriegesder Erzbischöfe v. Mainz und Trier mit der Stadt Mainz sichdessen weigere. P P 19. B U 518. 47

1333 Juli 17. L. eftheilt Fft verschiedene Gnaden betr. Erweiterungder Stadt, Vermehrung der städtischen Gefälle zu diesem Zweck,Schutz der Ffter Bürger durch ihren Rath auch in anderen Städten,Verbot burglicher Baue an den Mainufern u. a. P P 20. B U 524. 48

— Juli 18. L. bescheinigt Fft den Empfang der an nächstem undübernächstem 11. Nov. fälligen Reichssteuer. B U 525. 49

— Aug. 10. L. bestätigt dem Ffter Hermann v. Ovinbach gen.Kloblauch die Pfandschaft des Dorfes und Gerichtes Oberrad.ß U 527. 50

1336 M ai 22. L. bescheinigt Fft den Empfang der am nächsten undübernächsten 11. Nov. fälligen Reichssteuer an der Koste, die erjetzt daselbst verzehrt hat. BU 533. 51

— Mai 29. L. bestätigt Fft die von seinen Vorgängern Friedrich(1240 Juli 11), Heinrich (1235 Mai 10), Wilhelm (1254 Aug. 10),Richard (1257 Sept. 8. No. 11) und Rudolf (1291 Mai 30) ver-liehenen Privilegien, Gnaden und Freiheiten, welche in denwörtlich mitgetheilten Urkunden seiner Vorgänger enthalten sind.P P 24. 52

— Mai 31. L. verleiht den Fftern die Gnade, dass sie den Beweis überGe-