Druckschrift 
3 (1892)
Seite
XXIX
Einzelbild herunterladen
 

— XXIX -

Hörden dasselbe grossmüthig unterstützt: sollte man dennnicht für den engeren Kreis der Vaterstadt das Entsprechendethun wollen? Mehrere andere deutschen Staaten habensolchen Zwecken eigne Verwilligungen gewidmet undlassen amtlich Urkundenbücher und ähnliches herausgeben,oder unterstützen doch Gesellschaften für die specielleLandesgeschichte: warum sollte Frankfurt hier zurück-bleiben mit seiner bedeutungsvollen Vergangenheit, zumales der Stadt an persönlichen Kräften nicht fehlen dürfte,die ein solches Unternehmen durchzuführen vermögen ?Man hat hier einem grossen Mitbürger, den Jedermannkennt, man hat einer Erfindung, die Jedermann kennt,eherne Denkmale gewidmet: um wie viel mehr sollteman nicht auch etwas thun, um das bisher unbekannteStreben der Vorfahren für das vaterstädtische und vater-ländische Wohl, diese sepulta virtus, an den Tag zu ziehen undsich selbst Denkmal sein zu lassen?«

In anderer Art, als er sich dachte, aber sicher in seinem Sinneist dieser Wunsch Boehmers verwirklicht worden. Ein Vierteljahr-hundert nach seinem Ableben erschien der erste Band der »Inventaredes Frankfurter Stadtarchivs«; die städtischen Behörden erfüllten dievon Boehmer ihnen nahegelegte Ehrenpflicht, indem sie den Vereinfür Geschichte und Alterthumskunde in den Stand setzten, die Schätzedes Archivs der wissenschaftlichen Forschung durch Veröffentlichungeingehender Verzeichnisse zu erschliessen.

Frankfurt a. M., 10. Februar 1892.

Dr. R. Jung,

Stadtarchivar.