Münzwesen 1488 — 1491.
IV. 67
1488
Lieferungen berechnet werden sollen. Entwurf; war als Or. aus-gefertigt, ist aber vielfach durchkorrigiert; zweimal ist das Datumverändert (ursprünglich Sept. 13, dann Nov. 8, dann Nov. 7).Vgl. auch 1489 Sept. 12. • 618
1489 März 23. Limburg an Fft: bittet, ihm behufs Austreibung derbösen Niederländischen Silbermünzen für ein Jahr für 400 -500Gulden Heller und andere Silbermünzengegen Sicherheit zu leihen.Or. 619
— April 6. Limburg an Fft: bedankt sich für Ffts Zusage, ihm300—400 Gulden an Silbergeld zu leihen und schickt zwei gen.Abgeordnete mit Vollmacht, eine Verschreibung dagegen zu geben.Or! " 620
— Sept. 6. Limburg an Fft: schickt für die geliehenen Silbermünzen400 Rheinische Goldgulden und bittet wieder um die gleicheSumme an Silbermünzen zur völligen Vertreibung der schlechtenMünzen. Or. 621
— Sept. 12. Vertrag zwischen dem Ffter Ratbe und Arnold v.Holzhausen betr. Ueberlassung des Silbers aus dem Rheingrafen-steiner Bergwerke an Fft. Entwurf; war als Or. ausgefertigt;stimmt im Wesentlichen mit dem Entwürfe von 1487 Nov. 7überein, nur sind für 1500 Gulden 2000 gesetzt; Datum ursprüng-lich 1488 Nov. 7. 622
1490 Dez. 22. Kurfürst Philipp von der Pfalz macht bekannt, dasser" mit den drei anderen Rheinischen Kurfürsten eine Münzeinigungbetr. den Werth der alten und Prägung von neuen Goldguldengeschlossen habe, die 1491 Febr. 22 in Krait treten soll. ZweiAbschriften. 623, 623a
ca. 1490 (s. a. et d.) Vergilbter, zum Theil unleserlicher Zettel mitAufzeichnungen über den Werth Kölnischer Münzen. 624
(s. a. et d.) Aufzeichnung, dass der Ffter Rath auf seine eigene
Rechnung durch Hans Hug Silber münzen und diesem dafür einenLohn geben will. 625
(s. a. et d.) Oeffentliche Bekanntmachung, dass bei gen.
Strafe nur die Ffter Silbermünzen in Fft als Währung geltensollen. Abschrift. 626
1491 Jan. 20. Aufzeichnung über die Annahme Hans Engelenders alsMünzmeisters und Daniels als Wardeins.. 515 Fol. 2oe
— Jan. 24. Kurfürst Philipp von der Pfalz an Strassburg: schickteinen Druck seiner Bekanntmachung über die Münzeinigung der
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