66 IV.
Münzwesen 1483—1488.
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1483 April— 1484 April 6. Aufzeichnungen über Silbereinkauf Fftsund Ablieferung von Silbprgeld durch Friedrich Nachtrabe. (505
1484 April 30. Aufzeichnung Friedrich Nachtrabes über seine Rech-nungsablage gegenüber dem Rathe. Or. <500
1485 Sept. 18. Erzbischof Berthold v.Mainz an Fft: da viele falscheGulden, besonders unter den Gulden der Rheinischen Kurfürsten,in Fft im Umlaufe sind, ersucht er Fft mitzuhelfen, die Fälscher zurVerantwortung zu ziehen. Or. (510
vor i486 Aug. 1. Aufzeichnungen über eine Verrechnung des Rathesmit Friedrich Nachtrabe. (511
1486 Aug. 1. Aufzeichnung über die Rechnungsablage HansBromms jun. für seinen verstorbenen Schwager Friedrich Nacht-rabe. 012
— Aug. 3. Margreta Kames, Wittwe Friedrich Nachtrabes, bekennt,dass sie von der Thätigkeit ihres verstorbenen Mannes her keinenAnspruch mehr an den Ffter Rath hat. Or. 013
1487 Juli 25—1535 Aug. 5. Aufzeichnungen der Rechenmeister desFfter Rathes über die VermünzUng von Silber. 515 Fol. 24a—27a
— Juli 31. Aufzeichnung über die Annahme Flans Engelenders alsMünzmeisters und Daniels als Wardeins. 515 Fol. 20c
— Dez. 23. K. Friedrich an Fft: ersucht gemäss seinem und derKurfürsten in Fft beschlossenen Gebote, Philipp sen. v. Weinsbergin Fft nicht mehr münzen zu lassen. Or. Archiv N. F. VIII,207. 015
ca. 1487 (s. a. et d.) Aufzeichnung über den Gewinn Ffts von 266Gulden, 18 Schillingen beim Ausprägen von 4025 Gulden, 14Schillingen, die für 550 Mark 12 Loth Silber gegeben sind,woraus durch den Münzmeister Johann v. Mainz Albus geprägtworden sind. 014
1488 Febr. 11 — 1490 März 8. Aufzeichnungen des Ffter Münzmeistersfür Silbermünzen über Empfang und Ausprägung von Silber.Or. 010
— Aug. 24. Die Kurfürsten Berthold v. Mainz und Philipp von derPfalz machen ihre Münzeinigung bekannt. Abschrift. 017
— Nov. 7. Vertrag des Ffter Rathes mit Arnold v. Holzhausenund seiner Handelsgesellschaft, darüber lautend, dass Arnold undseine Gesellschaft alles Silber, das in dem Bergwerk zu Rhein-grafenstein gewonnen wird, für ein Jahr auf Verlangen dem FfterRathe die Mark zu 772 Gulden zur Verfügung stellen, wohin-gegen Fft 1500 Gulden im Voraus bezahlt, die nachher bei den
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