Mtlnzwesen 1350—1386.
IV. 1
A. Münzwesen 1350—1499-
ca. 1350 (s. a. et d.) Strassburg an Fft: hat von seinen den Rheinbefahrenden Bürgern gehört, dass die Fiter Kaufleute, die in FftWein kaufen, untereinander ausgemacht haben, diesen Wein nurin jungen Hellern zu bezahlen; da dies allen Kaufleuten und demLande schädlich sein würde, bittet es, dies den Ffter Bürgern zuverbieten. Or. 1
— (s. a. et d.) Fft an Strassburg : antwortet, dass in Fft 15 Schillingealter Heller ein Pfund gelten und dass seine Bürger nur um dieseWährung kaufen können. Entwurf. la
ca. 1360 (s. a. et d.) Mainz an Fft: hat erfahren, dass vier FfterGoldschmiede alte Heller einschmelzen, was für die Gegend sehrschädlich wäre; bittet, der Sache nachzuforschen und die erforder-lichen Gegenmassregeln zu treffen. Or. 2
— (s. a. et d.) Mainz an Fft: ladet auf nächsten Freitag zu einemStädtetage nach Oppenheim zur Berathung über Münzsachen ein,den Mainz, Speier, Worms beschicken wollen. Or. 3
— (s. a. et d.) »Ch. der Groz schultheiz« in Nürnberg an JakobKnoblauch in Fft: bittet die 35 Gulden, »do ir mir selber umbgehaczen habt«, seinem Schreiber Andre und auch den Schlag-schatz, der ihm werden soll, zu übergeben. Or. 4
ca. 1380 (s. a. et d.) Zwei Entwürfe zu Bekanntmachungen des FfterRathes, dass alle Heller, bevor sie ausgegeben werden, vom Rathean einem bestimmten Orte zur Prüfung vorgelegt werden müssen(ungleicher Wortlaut). 5, <>
ca. 1381 April 28 — 1387 Nov. 9. (s. a., IX. nov.) Erzbischof Friedrichv. Köln an Fft: dass er mit den Kurfürsten Kuno v.Trier, Adoliv. Mainz und Ruprecht sen. von der Pfalz zur Abschaffung dervielen Münzgebresten einen Vertrag behufs Prägung von Gold-und Silbermünzen geschlossen habe. Or. 7
ca. 1381 Nov. 11. (s. a.) Erzbischof Kuno v. Trier an Fft: desgl.Or. 8
1385 Jan 13. Kg. Wenzel überträgt Sigfrid zum Paradies die Prägungder Gold- und Silbermünzen in Fft. Abschrift. 9a
1386 Febr. 8. Ders. bestätigt das im vorigen verliehene Recht undgibt Anweisungen betr. das Aussehen der Münzen. Abschritt. 9b