296
1428.
/
Amtleuten und all den ihrigen von Ehren und Rechts wegen nichts mehr zu antworten schuldig sein a ).Pap. Konzept. Innsbruck.
a) Graf Wilhelm von Tettnang hatte mit GrafEberhart von Kyrchperg, dem Truchsessen Jacob von Walpur»und andern zwischen dem Herzoge und den gen. Grafen vermittelt, aber objLg Erfolg, weil die letztern sein Ansinnendass sie den Heiligenberg dem gen. Truchsessen einantworten sollen und dass dieser denselben später dem zu-^/stelle, welchem der König ihn zuspreche, rundweg abschlugen. Hiebei teilte Graf "Wilhelm auch mit, dass dieWerdenberger gesagt haben, „das sy graff Hawgen sei. vettern sein von dem heim vnd nit von dem schult", ermeine aber, „das sy nüt sein vettern sein weder von heim, noch von schult, wenn sy füren den heim von Bregenczvnd nit von Werdenberg, noch von dem Heiligenberg". Auch riet derselbe dem Herzoge, er solle sich wegen derEntscheidung „ains Main geltz gen dem kunig verwegen, damit sein recht dester pesser wfirt, wenn er den kunigwol kennt". — Zum Hauptmanne in der mit obigem Schreiben vom 16. April begonnenen Fehde machte HerzogFridrich Conrat von Freyberg zu Wal, dem er 60 Pferde zugab. Für die Zeit der Fehde sprach er das Öffnungs-recht in den truchsessischen Pfandschaften Munderkingen, Riedlingen, Mengen, Saulgau und Bussen, in den teckischenEhingen und Schelklingen, in der weitingischen Haigerloch, sowie in Vilingen und Günzburg an; auch von denKlöstern WettenhauBen und Zwiefalten begehrte er Einlass. Den Herzog Ludwig von Bayern und den PfalzgrafenOtto bei Rhein, von denen er befürchtete, sie möchten den Werdenbergern, welche 100 Pferde aufgebracht hatten,mit 60 Pferden helfen, suchte er durch Briefe davon abzuhalten; gegen den Grafen Michel von Wertheim, vondem er gleiches befürchtete, suchte er den Bischof von Würzburg zu gewinnen. Die Fehde, während deren derwerdenbergische Markt Aislingen im Burgauischen von des Herzogs Leuten am 3. Juni verbrannt wurde, in deraber, wie es scheint, das Heiligenbergisehe verschont blieb, endete infolge der Vermittlung des gen. Pfalzgrafen,dessen Diener Graf Heinrich von Werdenberg lange Zeit gewesen war, und auf Befehl des Königs noch 1429; anihre Stelle trat ein Waffenstillstand bis Neujahr, den Graf Heinrich 1430 Jan 6. bis auf st. Johans Tag zu Sin-wenden verlängerte. Pap. Or. und viele undatierte und nicht immer klare Konzepte und Rechnungen a. a. O.
2) 1429 mittwoch vor dem hl. Pfingsttag [Mai 11.] befiehlt zu Preßburg König Sigmund denGrafen Hainrich und Johann s von Werdemberg zu Sygmaringen, welche dem Brunorio von der Leittern,trotzdem derselbe sie mit seinen kgl. Briefen hat mahnen lassen, und trotzdem er selbst durch ihren Diener,den sie bei ihm gehabt haben, ihnen das geboten hat, die Herrschaft zum Hailigenberg und zu Werdem-berg ohne Recht vorenthalten, auf Anrufen des Brunorio, am künftigen Frauentag Assumpcionis [Aug. 15.]oder am folgenden Rechtstag darnach vor ihm an seinem Hofe oder vor dem von ihm dazu Bevollmächtigtensich zu verantworten und ihre Rechtstitel auf gen. Herrschaft vorzubringen. Ebenso hat er auch den an-dern, die Ansprüche an dieselbe zu haben meinen, geschrieben. Am Orig. war das k. Siegel rückwärtsaufgedrückt. Pap. Kop. 15. Jhdt. Donaueschingen.
3) 1429 donerstag nach Vnser lieben Frawen tag Assumptionis [Aug. 18.] ladet zu Prespurg der-selbe Herzog Fridrich zu Osterreich, da derselbe seinen auf nächstvergangenen Vnser Frawen Tag Assump-tionis wegen des Rechtsstreites um die Herrschaft zum Heiligenberg abgeordneten Boten Cunratten demWahinger und Hansen Nidecker nicht Macht gegeben, in den Sachen, wie Graf Hans von Werdenberg,
/^Graf Heinrich von Montfort und der von Hewen persönlich vor ihm gethan, zu Recht zu stehen und demzu folgen, unangesehen dass dieses Benehmen, wenn er der Strenge des Gerichts nachgienge, ihm zu schwerwürde, auf einen neuen, acht Tage nach kommenden st. Martins Tag [Nov. 18.] stattfindenden und von denandern Partien willig angenommenen Rechtstag dahin, wo er sich dann in deutschen Landen befinden werde.Er soll in Person erscheinen oder einen vollmächtigten Anwalt senden und alle seine Kundschaften , Briefeund sonstige ihm zum Rechten notwendig scheinende Sachen mitbringen und keine Verzögerung herbei-führen; der König, wird, gleichviel ob er komme oder nicht, das Recht da gehen lassen, wie sich gebührt.Obwohl er ihm früher geboten hat, die von Werdenberg dieser Sache wegen unbekriegt zu lassen , bis mitRecht ausgetragen sei, wer zu dieser Herrschaft Recht habe, so hört er doch, dass er den Krieg nichts-destoweniger stätiglich härter" treibe, was ihm und dem Reiche an seinen Lehen Schaden bringt und ernicht leiden kann. Er befiehlt ihm deshalb von Römischer kgl. Macht und so höchst er kann bei seinenHulden, von diesem Kriege zu lassen und die von Werdenberg und andere dieser Herrschaft halb nicht/zu bekriegen, sondern sich am Rechten, das ihm und einem jeden auf dem angesetzten Tage widerfahrenwird, zu begnügen. Dasselbe gebietet er auch den von Werdenberg a ). Wenn ein Teil nicht gehorcht, so