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1432.
1432, Aug. 6.
201. Cunrat von Maugenbuch schuldet Johanß vonZyrnmern, Ritter und Freiherrn,100 fl. Rh., welche derselbe ihm bar auf seine grosse Büchse geliehen hat a ).
Geben an der nächsten mittwochen nach st. Oschwaltz tag 1432.
Das Or. siegelten der Aussteller, sein Vetter Frik von Mägenbüch und Virich von Ryschach.Zimm. Kopialbuch I, 66.
a) Derselbe verkauft demselben 4 Handbüchsen um 8 fl. Rh. an st. Waltpurg tag (1. Mai) 1434. a. a. 0. I, 66.
1432, Aug. 18.
202. Hans von Zimbern, Hans Cunrat von Bödmen, Hauptmann, und Caspar vonKlingenberg entscheiden auf dem Rathaus zu Pfullendorf zwischen Agnes Gräfin zumHailigenberg, geb. von Abensperg, Witwe des Grafen Hug sei., Herren zum Haüigen-berg, und den Grafen Hainrich, Hans und Eberhart von Werdemberg, Gebrüdern,wegen 4400 fl. Rh. Heimsteuer und Widerlegung, welche der gen, Gräfin ihr Gemahlauf die Feste zum Hailigenberg angewiesen hatte, mit den von der Gräfin und vonJacob Truchsess von Waltpurg, des Reiches Landvogt in Schwaben, der „von der-selben siner mumen wegen" erschienen ist, ihnen beigegebenen Schiedsleuten Berch-told vom Stain von Ronsperg, Ritter, und Hainrich Tettikofer, Bürger zu Costentz,und mit den werdenbergischen Schiedsleuten Fritz von Westerstetten und Egg vonRischach zu der Schar: Truchsess Jacob hat Frau Agnesen als Leibgeding 2 FuderWein Rauenspurger „yehe" , 50 Scheffel Veesen, 10 Scheffel Roggen und ebensovielHaber Rauenspurger Mass, 200 # h Rauenspurger Währung, 1 guten „schlegochsen",2 gute, feiste Schweine, 100 Hühner und 40 Fuder Brennholz gegeben, alles ihr zu lieferngen Rauensburg oder in eine andere Stadt oder Feste 3 Meilen von Rauensburg ge-legen, in der sie »mit hus sesshaft" ist. Fortan haben die von Werdemberg, solangesie den Hailigenberg innehaben, Frau Agnes die Hälfte dieses Leibgedings zu gebenund ihr das auf gelegene Güter zu verschreiben, dafür muss der Truchsess dieselbenmit einem Briefe versorgen, dass er ohne ihren Schaden seiner Muhme von da anseine Hälfte des Leibgedings reichen werde. Stirbt dieselbe oder kommt die Herr-schaft zum Hailigenberg „mit täding vnd früntschaft" aus den Händen der von Wer-demberg, so sollen sie Jacoben Truchsessen in Jahresfrist von den 4400 fl. Rh.2200 fl. Rh., die sie jetzt schon ihm sicher stellen, bezahlen, damit aber ihm vondieser Summe nichts mehr schuldig sein. Kommt die gen. Herrschaft aus der von