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Monumenta Wormatiensia : Annalen und Chroniken
Entstehung
Seite
XLVII
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Einleitung. XLVH

abgedruckt, und er gieht eine Altbildung dieses vermeintlichen Ratssiegels.Das ist ein grober Irrtum, denn das vermeinte Jlatssiegel ist vielmehrdas persönliche Siegel des Bürgermeisters Richelmann, s. ÜB. I nr. 427.Da dieser Drache verglichen mit den spätem Ungetümen im 16. Jahr-hundert ein künstlerisches Interesse bietet, habe ich das betr. Siegel aufTafel I nr . 7 abgebildet.

Es wurden nun zwei neue Stempel für das Stadtsiegel angefertigt:Tafel I nr. 4 das grofse Siegel, Scldüsscl ohne Stern mit der Umschrift:LIBERA. WORMACIA. SACRI. ROMANI. IMPERII. FIDELIS.

FILIA.

Dieses Siegel ist bis zur Revolution geltraucht worden. SodannTafel I nr.3. Schlüssel mit einem fünfzachigen Stern (in einer Urkundedes St-A. W. vom J. 1521) Legende:SIG1LLVM. 8ECRETI. CIVITATIS. WORMACIENSIS. AD. CAVSAS.

Das neue (Jerichtssicgel fand ich zuerst an einer Urkunde vom'/■ 1510. Schlüssel ohne Stern. Legende:

S. IVDICII. CIVITATIS. WORMACIENSIS.

Die nach 168!) angefertigten Stempel berücksichtige ich hier nicht.

Tafel III. Ein Faksimile der für die Verfassungsgeschichte derStadt Worms so wichtigen Urkunde Friedrichs I. vom 20. Okt. 1166 wirderwünscht sein. K. Schaube, Zur Entstehung der Stadtverfassung vonWorms, Speier und Mainz. Breslauer Programm 1892 (nr. 172), p. 31 ff.,hat nochmals die materielle Echtheit dieser Urkunde gegenüber Köhneverteidigt und ich schliefse mich seinen Ausführungen an.

Tafel IV. Eigenhändiger Brief des R. Noltz abgedr. u. p. 573.

Tafel V. Eigenhändiger Brief des Dr. Sebastian Brant an denRat von Worms 5. Okt. 1502, s. p. 473 Note 2. Die Schrift stimmtgemäfs der von Herrn Oberbibliothekar Dr. K. Chr. Bemoulli in Baselvorgenommenen Vergleichung mit dem eigenhändigen Eintrag der BaselerMatrikel überein.

Es bleibt mir schliefslich nur noch die angenehme Aufgabe allen,die mir bei dieser Publikation Teilnahme geschenkt haben, zu danken. Es«nd dieselben Herren, die mich von Anfang an gefördert haben, in ersterLinie Herr Dr. A. Weckerling, der mit der gleichen selbstlosen Hingabewie beim zweiten Band auch dieses Werk wie sein eigenes Kind gehegtund gepflegt hat. Herr Dr. Weckerling hat aufserdem sämtliche Bogeneiner Revision unterzogen. Er hat sich dadurch ein neues Verdienst umdie Beförderung der heimischen Geschichte erworben. Stets mit gleicher