XXVIII Schröder, Register-Einleitung.
innerhalb der Länder nach grösseren Verwaltungseinheiten. Siesoll vorab jenen Benutzern dienen, die sich von einem landschafts-gebietlichen Standpunkt aus über den einschlägigen Inhalt derMatrikel unterrichten wollen. Die Übersicht ist im Zusammen-hang mit dem Ortsregister zu benützen und von hier führen danndie Studentennamen zum Studentenregister, wo sich erst dieZitate finden. Ist so auch das Verfahren der Benützung etwasumständlich, so leuchtet doch jedem Verständigen ein, dass nurauf solche Weise die Übersicht auf ein Mass zusammengedrängtwerden konnte, das ihre Aufnahme überhaupt noch ermöglichte.Die Aufnahme und im allgemeinen auch die Anlage dieser Über-sicht geht auf das Vorbild der Altdorfer Matrikelausgabe zurück.
4. Verzeichnis der Studienanstalten.
Hier sind jene Sitze von Studienanstalten alphabetisch zusam-mengestellt, die in der Matrikel und den übrigen Universitätsquellengenannt werden, sei es als Anstalten, von denen Studenten nachDillingen kamen oder an die sich Studenten von Dillingen wegbegaben. Die Quellen machen darüber selten Angaben, regel-mässig nur in den l 3 / 4 Jahren von Ende Oktober 1631 bis Sommer1633 (vgl. dazu oben S. XVIII). Ich habe das Verzeichnis gleich-wohl angefertigt und aufgenommen, um verstreute Nachrichtenzugänglich zu machen, die für die Geschichte mancher Anstalt vonWert sind. Vgl. übrigens Specht, Matr. 1179 f.
5. Klosterverzeichnis.
Für Studien zur Ordens- und Klostergeschichte und als Be-weis, wie stark die Anziehungskraft der Dillinger Hochschule aufdie Klöster war, ist dieses Verzeichnis beigegeben worden, daslediglich Name, Gattung und Ordenszugehörigkeit der Klöster an-gibt. Einige Quer- und Längsdurchschnitte der Religiosenfrequenzund Klosterbeteiligung gibt Specht, Matr. 1177—79.
6. Mäzenatenregister.
Dieses Register verzeichnet die im Matrikeltext und in denPromotionskatalogen genannten Wohltäter einzelner Studenten,Stifter von Freiplätzen und Stipendien unter Verweisung auf Jahrund Ordnungsnummer der Erwähnung. Eine Vollständigkeit war