Druckschrift 
Reg (1914) Registerband
Entstehung
Seite
XXVI
Einzelbild herunterladen
 

XXVI Schröder, Register-Einleitung.

diese Quellen die Stammeszugehörigkeit angeben (Boius, Suevususw.) oder eine geographische Lagebestimmung beifügen (Lage aneinem Fluss, in der Nähe eines grösseren Ortes) x ).

Wieder in anderen Fällen Hess sich unter gleichnamigen Ortender, der gemeint ist, sicherstellen durch den Personennamen, dannnämlich, wenn die gleiche Familie gerade an diesem Ort oder indessen Umgebung anderweitig sicher bezeugt ist; oder es wiesauch wohl die Form des Namens den Weg, wie denn z. B. einSchreiereder aus Landau kaum einem anderen als dem nieder-bayerischen Landau zugeteilt werden darf. Selbst der Vornameführte mitunter auf die richtige Spur, sofern es sich um einenseltenen und in einer bestimmten Gegend beliebten Vornamenhandelt.

Sodann gab die Geselligkeit, womit sich Studenten aus gleicherGegend von altersher auf ihrer Wanderung an den Musensitz zu-sammengetan haben und zur Anmeldung gleichzeitig erschienensind, in manchen Fällen die Möglichkeit, den Ort der Herkunftzu bestimmen. Und einen Anhaltspunkt gewährte zuweilen auchdas Fach oder die Klasse, wozu sich der Ankömmling meldet;ein Binswangensis z. B., der ad principia eingeschrieben wird, darfunbedenklich zu dem bei Dillingen gelegenen Binswangen gestelltwerden, weil man aus den entlegenen Orten Binzwangen undBinzwang zur Erlernung der Anfangsgründe kaum einen Knabenbis nach Dillingen geschickt hat.

Es haben noch sonst allerlei Erwägungen mit hereingespieltbei Bestimmung der mehrdeutigen Ortsnamen; ich kann sie nichtalle anführen.

Volle Sicherheit freilich Hess sich trotzdem nicht immer erreichen,aber ich hielt mich für berechtigt, auch eine an Sicherheit grenzendeWahrscheinlichkeit wie ein sicheres Ergebnis zu behandeln; blosseVermutungen dagegen habe ich nicht als hinreichend erachtet,einen Namen mit einem bestimmten Orte gleichzusetzen.

Wie ich mir bei gleich und ähnlich benannten Orten geholfenhabe, wenn keine Sicherheit oder hohe Wahrscheinlichkeit der Be-ziehung zu erreichen war, dafür sei auf Beispiele wie Amberg III,Pfaffenhofen V -VII, Biberach, öttingen II verwiesen. Bei völliger

*) Die Universitätskataloge enthalten manche aufsohlussgebende Lagebestim-mung oder Namensform, die in die Anmerkungen zur Matrikel nicht aufge-nommen, wohl aber für das Ortsregister als Behelf herangezogen worden ist,ohne dass immer ausdrücklich darauf hingewiesen wäre.