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2 (1847)
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Ich bin der Meinung, ein praktischer Arzt muss die mög-lichen Grenzen des ärztlichen Wissens sich entweder deutlichdenken, oder blind- und dummgläubig bis an das Ende seinerTage fortdüsseln. In beiden Stellungen kann er glücklichleben; aber nur unglücklich in der Mitte beider. Hier istdas Nebelreich der Zweifelang, wo eine dunkle Ahnung desWahren den in den ungemessenen Räumen des Ideellen schwei-fenden , in den Rundsprüngen der Sophistik kreiselnden Ver-stand leise mahnend, aber vergebens zu den Marken des Er-kennbaren zurückruft.

Euch, meinen jungen Amtsbrüdern, die Ihr bereits inZweifelung gefallen seid, oder die Ihr, gleich mir, schon alsZweifler die Hörsäle Eurer Meister verliesst, die Ihr das Stö-rende, ja das auf Euer sittliches Gefühl feindlich Einwirkendedieses schwankenden Zustandes durch eigene Erfahrung kennet,also meine Rede leider nur zu gut werdet verstanden haben,Euch gebe ich folgenden Rath. Entreisst Euch muthig derGeistesträgheit, in welche der menschliche Verstand durchunaufhörliches Aufnehmen und Bebrüten fremder Gedankenversinken muss. Tretet allem Verstandhaften der Schullehre,in dem Ihr etwas Unheimliches, Trugschlüssiges ahnet, dreistentgegen; entkleidet es von aller deutschen, lateinischen,griechischen Verpuppung, führt es auf die nackten Schluss-formen zurück, so werdet Ihr bald gewahr werden, dass Euresnatürlichen Verstandes dunkle Verrichtungen, die man Ahnung,Gefühl zu nennen pflegt, Euch nicht getäuscht haben; dennso bald Ihr das dunkel Gedachte, das Geahnete, das Gefühltezur mittheilbaren Klarheit gebracht, werdet Ihr wol auf solcheHerrlichkeiten stossen, die bei den Dialektikern Circulus indemonstrando, petitio principii, contradictio in adjecto heissen.Verzweifelte Dinger! die nackt keinen sterblichen Menschentäuschen, aber in den alterthümlichen, ehrwürdigen Gelehrten-mantel gehüliet, auch wol einen verständigen Mann vertollenkönnen. Bacon von Verulam sagt: Oportet discentem credere,verum jarn edoctum judicio suo uti, guia discipuli debent ma-gistris suis temporariam solummodo fidem judiciique suspensionem,donec penitus imbuerint artes, non autem plenam Hbertatis ejura-tionem perpetuamque ingenii servitutem.