Vorlausige Erinnerungen.
Blüte gut und kräftig ist. Wurzeln, Rinden, Vaamen,Krauter und Blumen müssen von Uneinigkeiten gesäubert,und bey nicht starker Hitze, im Schatten, doch so schnell,als möglich, getrocknet und nicht eher zur Benutzung auf»bewahrt werden, als bis sie recht trocken sind. Die Pflan»zen muß man überhaupt bey heiterm Himmel, und wenn keinThau auf ihnen liegt, einsammeln. Dickere Wurzeln schnei«det man in Scheiben und bewahrt sie getrocknet an einemkühlen und trocknen Orte auf. Riechende, z. B. Baldrian,verwahrt man in gläsernen Gefäßen und hat keine großeQuantität davon in Pulver vorräthig. Wurzel«/ die durchdas Trocknen unträftig werden, z. B. Meerzwiebeln, hebtman im Keller unter trocknen» Sande auf. Von den mei»sien Saame» muß man das, was auf dem Wasser obenschwimmt, wegwerfen und nur das gebrauchen, was un»tersinkt.
§. 8-Spiritus und andre zubereitete und zusammengesetzteArzneyen ist dem Apotheker von Hausirern und dergleichenLeuten zu taufen verboten. Chemische Mittel, welche schonin kleinen Quantitäten sehr würtsam sind und deshalb he»roische Mittel genannt werden, muß der Apotheker selbstbereiten, um für ihre Besiandtheilegut sieh» zu können.Hierher gehören die ^nnmuni«!»,, öleiculialiÄ, Kt2«i,U»,8al lüuruu (^ervi eic.
§. 9-In der Officin muß nicht nur zum Gebrauche des Apo»thekcrs, sondern auch des Lehrlings ein ttelbanum vivumliegen, welches die officincllen Pflanzen mit ihren Nahmenenthalt. Ist die Wurzel von einer Pflanze im Gebrauche,fo muß auch diese dabey liegen, wenn sie zu dick ist, zer»