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Anleitung für den geringen Mann in Städten und auf dem Lande in Absicht auf seine Gesundheit
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5 56 Von den Reinigungsmitteln

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vermehren. 5) Wann die Nerven äusserst ge«schwächt sind.

§. 551.

Es giebt andere Fälle, worin man Purganzenaber keine Brechmittel geben kann. DergleichenFälle sind: I) Eine starke Vollblütigkeit. (Mansehe §. 540.) Denn wenn man die Kräfte zumErbrechen anstrengen muß, so geht der Umlauf desBluts weit stärker; und da die Gefäße des Kopfsund der Brust außerordentlich stark mit Blut an-gefüllet werden, so könnten sie leicht bersten, undauf der Stelle todten, wie solches mehr als einmalgeschehen ist. Aus eben dem Grunde muß man2) dcnenjenigen kein Brechmittel verordnen, wel-che Nasenbluten, Blutspeyen, oder Bluterbrechenunterworsen sind; auch keinen schwangern Frauens-personen, oder solchen, welche zu Verblutungenund unzeitigen Geburten geneigt sind, z ) SindBrechmittel denenjenigen schädlich, welche mitBrüchen behastet sind.

§- 552.

Wenn man ein allzu scharfes Brech- oderPurgirmittel eingenommen hat, und selbige mitder äussersten Heftigkeit würken, entweder durchgar zu gewaltige Anstrengung der Kräfte, Schmer-zen, Zuckungen, Ohnmachten, welche oft die Folgedavon sind, oder durch die übermäßige Ausleerung,die sie zuwege bringen, (li^percHrliarllz,) wovon

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