zur Vorbauung.
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§- 54Y-
Wann diese Zufälle, oder einige derselbigen
zu erkennen geben, daß man eine Person, die vonkeiner offenbaren Krankheit angegriffen wird, (dennich rede nicht von den Reinigungsmitteln in diesemFalle,) ausleeren müsse, so kann man derselbigenein zu dieser Absicht dienendes Mittel geben. Derüble Geschmack, das beständige Ausstößen, die häu-figen Reitzungen zum Erbrechen, das Erbrechenselber, und die Traurigkeit, geben zu erkennen, daßdie Ursache des Uebels im Magen stecke, und einBrechmittel dienlich seyn werde. Allein wanndiese Zufälle nicht vorhanden sind, so muß man sichan die Purganzen halten, welches insonderheit anden iendenschmerzen, Koliken, und der Schwere inden Knien abzunehmen ist.
§- 550.
Man muß weder Purganzen noch Brechmittelgeben: 1) Allemal, wann die Krankheiten vonSchwache oder Mangel der Säfte herkommen.2) Wann eine allgemeine Trockenheit, eine großeErhitzung, Entzündung, oder ein starkes Fieber daist. z) Wann die Natur mit einer andern heil-samen Ausleerung beschäftiget ist. Daher brauchtman keine AusleerungSmittel während der criti-schen Schweiße, der monatlichen Reinigung, odereines Anstosses vom Podagra oder Zippe: lein. 4)In hartnäckigen Verstopfungen, welche die Reini-gungsmittel nicht heben können, und in der That
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