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Lebensordnung
stier thut gemeiniglich mehr gut, als wenn manvier oder fünfmal so viel von Getränk zu sich neh«men würde. Der Gebrauch der Clystiere in denverschiedenen Krankheiten soll bey der Abhandlungeiner jeden bestimmet werden. Man muß sie aberniemals geben, wenn der Kranke in einem erqui-ckenden Schweisse liegt.
§. 41-
5) Der Kranke muß, solange er Kräfte dazuhat, sich alle Tage eine Stunde au/sir dem Betteaufhalten. Kann er mehr, so ist es besser, aberdas wenigste ist eine halbe Stunde. Dies mindertdas Fieber, die Kopfschmerzen und das Phanta-siren. Man hüte sich, den Kranken aus dem Bettezu bringen, wenn er einen erquickenden Schweißhat. Dieser Schweiß kömmt aber erst gegen dasEnde der Krankheiten, und nachdem der Krankeviele andere Ausleerungen gehabt hat.
§. 42.
6) Unterdessen daß der Kranke aufsitzt, sollman ihm alle Tage sein Bett machen. Wenn mankann, so soll man alle zwey Tage sowohl mit denBettlacken als mit den Hemdern des Kranken ab-wechseln. Ein verderbliches Vorurthell hat eineentgegen gesetzte, sehr gefahrliche Gewohnheit ein-geführet. Man fürchtet sich, den Kranken ausdem Bette zu lassen, man laßt ihn in dem unrei«nen ieinenzeuge liegen, das voll von den faulen
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