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Die Genußmittel.
auf schädliche Parb- und Bitterstoffe, auf künstliche Süßstoffe und Me-talle Rücksicht zu nehmen.
Die freie Vereinigung bayr. Vertr. der angew. Chemie hat bezüglichder Färbung von Likören und Spirituosen folgende Resolution gefaßt:„Färbung von Likören und Spirituosen mit schädlichen, gifthaltigen Farb-stoffen ist selbstverständlich zu beanstanden. Färbung mit unschädlichenFarbstoffen ist nicht zu beanstanden, wenn lediglich dem koloristischen,weder Wesen noch Wert des Likörs berührenden Geschmacke des Publi-kums Rechnung getragen wird, dagegen zu beanstanden, wenn dadurchschlechter Ware der Anschein guter Ware gegeben werden soll etc., oderwenn die spezielle Bezeichnung des Likörs, die Etikette etc. eine solcheFärbung ausschließt, bezw. die Gegenwart ganz bestimmter Pflanzenfarb-stoffe voraussetzen läßt."
Als durch Destillation gewonnene Branntweine werden viel-fach Produkte in den Handel gebracht, welche unter Zuhilfenahme vonEssenzen, durch Mischen mit fuselhaltigem Sprit, Verdünnen mit Wasser etc.hergestellt sind. Solche Erzeugnisse haben entschieden einen geringere 11Wert, da ihnen die charakteristischen Bestandteile des „gebranntenProduktes fehlen.
Bezüglich der Unterscheidung und Beurteilung der Branntwein^gilt im allgemeinen der Satz, daß durch die Prüfung des Geruchs u ndGeschmacks von Seiten wirklich sachverständiger Fachleute in den meistenFällen eine sicherere Beurteilung möglich ist, als sie mit Hilfe dechemischen Analyse gewonnen werden kann 2 , wenn auch in besonderenFällen der Wert der chemischen Untersuchung von Branntweinen nidunterschätzt werden darf.
Für rektifizierten Spiritus sind auf Grand des chemischen Verhaltens gwisse Unterscheidungen möglich. Vergl. die, Normen der Schweizer Alk°''°Verwaltung. Ztschr. analyt. Chem. 1892. 31, 99-, Ztschr. f. Spirit.-Ind. 1893. l °'310. 325. t
Reine Destillationsprodukte hinterlassen nur minimale Mengen Extraund Asche. .,
Ein relativ höherer Aschengehalt deutet auf eine Verdünnung mlunreinem Wasser (Prüfung auf NH 3 , N 2 0 3 , N 2 0 5 , Cl). .
Der Alkoholgehalt der gewöhnlichen Trinkbranntweine betrag25—45 Vol.-Proz. Zusätze von sog. Branntweinschärfen, Verstärkungessenzen, Mineralsäuren, um einen höheren Alkoholgehalt vorzutäusen >sind zu beanstanden. Kornbranntweine (aus Roggen) werden hau 8noch über Wachholder- (Dornkaat), Kümmel- (Gilka), Anis-, FencB efruchte rektifiziert.
Die Verwendung von denaturiertem Spiritus bei der Bereitung vBranntweinen ist verboten.
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1 Ber. üb. d. 12. Vers. d. fr. Ver. bayr. Vertr.
d. angew. Chem. in W»J" 'em. 188.-). 24, 3; «'■ ' ,
34. — 2 J. Kessler u. M. Barth, Ztschr. anal, Chem
senius, Das. 1890. 29, 305; K. Seil, Arb. a. d. Kaiserl. Ges.-Amte
373; 1891. 7, 240. 252; K. Windisch, Das. 1895. 11, 285; 1898. 14, 309.
1890.
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