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Kurzes Lehrbuch der Nahrungsmittel-Chemie : mit 21 Abb.
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Essig.

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Bier-, Wein-, Obst- und Malzessige liefern erheblich mehrExtrakt und eine alkaliseh reagierende, Kali und Phosphorsäure ent-haltende Asche; auch diese Essige können Alkohol und Aldehyd enthalten.

Weinessige enthalten gewöhnlich Weinstein, etwas Glyzerin undzuweilen freie Weinsäure. 1

Obstessige enthalten gewöhnlich noch freie Apfelsäure. 2

Bier-, Malz- und Stärkezuckeressige enthalten meistens Dextrin;ln Bier- und Malzessigen sind auch gelöste Proteinstoffe bezw. Amidevorhanden.

Holzessige können an der eventuellen Gegenwart von Phenolen,Kreosot etc. erkannt werden.

Essi

_ Phenole erkennt man durch Prüfung des ätherischen Auszuges der

ge mit Bromwasser.

Zu beachten ist, daß die vorstehend als charakteristisch bezeichneten Stoffefehlen können uwre Anwesenheit kei:

ihre f können und in Mischungen wenig Handhabe bieten; außerdem gibt

Anwesenheit keinen sicheren Beweis für das Vorliesren einer bestimmten

r.ssir

mi««vl 0rte ( z ' Bi Weinessig), da die charakteristischen Bestandteile auch beige-scnt «ein können.

Beurteilung des Essigs.~ Speiseessig soll einen reinen, seiner Bezeichnung entsprechenden

seh f Un< ^ G esc hmack besitzen; er soll nach der Neutralisation wederui . nocn brenzlich schmecken, wenn er nicht als gewürzhaltig de-klariert ist. b

od P- " Dersel ^ e so11 klar un(J durchsichtig sein. Essige, welche Essigalei 6r. Wucherungen enthalten, sind als unappetitlich, als verdorben

> inne des Nahrungsmittelgesetzes zu beanstanden.

E . 3 - Speiseessig soll im allgemeinen 4%, keinesfalls unter 3.5 %

ssigsäurehydrat enthalten, Doppelessig mindestens 7.0%, dreifacher

ss ig oder Essigsprit mindestens 10.5 %.

enth lt ^ Ss . ige ' we l cno Mineralsäuren oder fremde organische Säuren

den St ' Rind als £ efä l scht zu beanstanden; Zusätze von scharfschmecken-

m . * toff en sind zu beanstanden, ebenso die Anwesenheit von Schwer-

tollen wie von Holzteerbestandteilen (Phenolen, Kreosot etc.).

' ^sige, welche Konservierungsmittel enthalten

Sprechend bezeichnet s

müssen

dem-

sem.

den Wein essig muß unter Verwendung von mindestens 20% eines

dem g6i 5 etzllcnen Bestimmungen entsprechenden Weines hergestellt sein,

nach (unter Annahme eines Minimalextraktgehaltes von 1.6% für

ln ) einen Extraktgehalt von mindestens 0.350.4% besitzen.»_____

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