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Dio Genußmittel.
6. Scharfe Pflanzenstoffe. 100 ccm Essig werden mit Alkali genauneutralisiert und eingedampft; der mit Wasser (oder in Äther) auf-genommene Rückstand darf keinen bitteren Geschmack haben. DieNatur der scharf schmeckenden Stoffe wird in den meisten Fällen aufchemischem Wege nicht zu ermitteln sein. Man vorgl. event. G. Dragen-dorf: Gerichtlich chemische Ermittelung von Giften. Göttingen.
7. Nachweis und Bestimmung von Konservierungsmitteln.
Salizylsäure und Benzoesäure, welche man dem Essige durch Aus-schütteln mit Äther entzieht, ferner Borsäure werden wie bei „Milch",S. 154, nachgewiesen.
Formaldehyd scheidet man durch Destillation des Essigs ab undweist es in dem Destillate nach durch Ausführung der auf S. 95 an-gegebenen Reaktionen.
Nach K. Farnsteiner' kann auch Essig, der frei von Formaldehyd ist,eine schwache Formaldehydreaktion geben.
8. Prüfung auf Teerfarben. Siehe bei „Wein".
9. Nachweis und Bestimmung von Alkohol. Alkohol wird qua-litativ nachgewiesen, indem man das Destillat des Essigs mit einigenTropfen Jod in Jodkalium (1 T. Jod auf 5—6 T. H 2 0) versetzt, ver-dünnte Kalilauge zufügt, bis die braune Jodfarbe fast verschwunden ist,dann in heißes Wasser stellt und erkalten läßt; bei Gegenwart vonAlkohol bildet sich Jodoform.
Bei der quantitativen Bestimmung des Alkohols muß der Essig(500 ccm) vor der Destillation genau neutralisiert werden; das Destillatwird noch einer zweiten Destillation unterworfen und auf 100 ccm auf-gefüllt. Bestimmung des spezifischen Gewichts, Alkoholtab. von Win-disch; Division' durch 5.
10. Prüfung auf Aldehyd. Siehe bei „Spiritus".Vergl. C. Böttinger, Chem.-Ztg. 1900. 24, 793.
11. Weinstein, freie Weinsäure, Dextrin. Wie bei „Wein".
12. Ermittelung der Abstammung des Essigs. Ob ein Essigein Holz-, Obst-, Wein- oder Spritessig ist, läßt sich nicht immer sicherentscheiden. Eventuellen Aufschluß können geben die Bestimmung vonAlkohol, Aldehyd, Extrakt, Asche und einzelne Bestandteile derselben(Kali, Phosphorsäure), Glyzerin, Weinstein, freie Weinsäure, Äpfelsäure,Dextrin. Über den Nachweis und die Bestimmung dieser Substanzenvergl. unter „Wein".
Als Anhaltspunkte für die Ermittelung der Abstammung desEssigs dienen folgende Angaben:
Sprit- oder Branntweinessig hat wenig Extrakt und wenigAsche mit neutraler oder schwach alkalischer Reaktion; er kann Alkoholund Aldehyd enthalten.
1 Forschnngsber. 1897. 4, 8.