Gewürze.
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(100 g Malz werden mit 11 Wasser ausgezogen; vom Filtrat 300 ccmmit 30 g Substanz, die mit 400 ccm Wasser vorher zu Kleister verkochtwar, bei 60° C. bis zum Verschwinden der Stärke digeriert und vomRückstand ein aliquoter Teil weiter mit Schwefelsäure und Kalilaugewie oben bebandelt).
6. Bestimmung der Stärke. Um die Bestandteile der Gewürze,welche nicht Stärke sind, aber durch Inversion Fehlingsche Lösungreduzierende Substanzen liefern, somit Stärke vortäuschen, möglichst un-schädlich zu machen, verfährt E. v. Raumer 1 wie folgt: 5 g Gewürzwerden mit 200 ccm destilliertem Wasser x / 2 Stunde am Rückflußkühlergekocht (Verkleisterung der Stärke); die Masse wird auf 65° abgekühlt,mit einer entsprechenden Menge [0.05—0.1 g) reiner, zuckerfreier Diastase-lösung nach Lintner (siehe S. 98) versetzt und 4 bis 5 Stunden auf65° erwärmt; der so behandelten Masse werden 25 ccm Bleiessig zu-gesetzt und das Ganze auf 250 ccm mit Wasser aufgefüllt. Unteröfterem Schütteln läßt man 1 Stunde stehen und filtriert dann 200 ccma °- In diesem Filtrate wird durch Zusatz von konz. Lösung von doppelt-kohlensaurem Kali das Blei gefällt, auf 250 ccm wieder aufgefüllt und200 ccm abfiltriert; das Filtrat wird mit Essigsäure neutralisiert, 20 ccmeiner 25proz. Salzsäure (spez. Gew. = 1.124) zugegeben, und 2 1 / 2 Stdu.am Rückflnükühler im Wasserbade erhitzt. Auf diese Weise ist allevorhandene Stärke invertiert, alle färbenden und sonstwie hinderlichenSubstanzen sind beseitigt. Zuckerbestimmung in bekannter Weise. 2Vergl. s. 97.
7. Bestimmung des Stickstoffs. Nach Kjeldahl.
Beurteilung.
Bei der Beurteilung gemahlener Gewürze empfiehlt es sich, denAusdruck „reine Ware" tunlichst zu vermeiden und nur von „markt-fähiger Ware" zu sprechen; denn bei der Herstellung der gemahlenenGewürze lassen sich geringe Beimengungen von Staub, von Stengel- undStielresten bei Früchten und Samen, von fremden Stärkekörnern, Sand etc.nicht vermeiden.
Beimengungen, die sich aus der Gewinnungsweise ergeben, sindni cht zu beanstanden, solange ihre Mengen ein gewisses Maß (siehe beiden einzelnen Gewürzen) nicht überschreiten.
Geringe Beimengungen vereinzelter Stärkekörper des verschieden-artigsten Ursprungs bei den gemahlenen Gewürzen beeinträchtigen nochai <*t die Marktfähigkeit der betreffenden Ware. Safran, dem vereinzelteGewebselemente vom Griffel, den Blättern der Blüte oder anderen leilend er Safranblüte beigemengt sind, ist noch als marktfähig zu bezeichnen.m cht zu beanstanden.
' Ztechr. angew. Chem. 1893, 455. - 2 Ander« Methoden siehe König,Ul « Unter», landw. u. gewerbl. wichtiger Stoffe, 231.