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Kurzes Lehrbuch der Nahrungsmittel-Chemie : mit 21 Abb.
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Pflanzliche Nahrungsmittel.

schütteln gehalten. Man füllt nach dem Erkalten bis zur Marke auf,verdünnt sodann 50 ccm zum Liter, gibt hiervon 25 ccm (entsprechend0.1628 g ursprüngl. Substanz) in eine Erlenmeyersche Kochflasche odereine Porzellanschale und setzt, um die vorhandene freie Säure zuneutralisieren, 25 ccm einer Lösung von kohlensaurem Natron (1.7 gwasserfreies Salz im Liter) hinzu. Darauf versetzt man mit 50 ccmFehlingscher Lösung, erhitzt zum Sieden und hält die Flüssigkeit genau3 Min. im Kochen. Das Anwärmen soll möglichst rasch (in 34 Min.)geschehen; sobald die Flüssigkeit siedet, verkleinert man die Heizflamme.Nach beendetem Erhitzen verdünnt man die Flüssigkeit in der Kochflaschemit dem gleichen Volumen Wasser, filtriert etc. wie bei der Invert-zuckerbestimmung. Zur Berechnung des Resultates dient die Tabelle X,welche unmittelbar den prozentualen Rohrzuckergehalt angibt.

7. Bestimmung von Rohrzucker neben Raffinose. Diese geschieht,wenn weniger als 2°/ 0 Invertzucker vorhanden ist, nach Anlage ß derAusführungsbestimmungen zum Zuckergesetze.

Sind mehr als 2 °L Invertzucker anwesend und kein Stärkezuckervorhanden, so kann die Bestimmung nach dem Verfahren von Bau-mann (Ztschr. d. Vereins d. deutschen Zuckerindustrie 1898, 779) aus-geführt werden.

Ein einfaches analytisches Unterscheidungsmerkmal für Stärkezucker undRaffinose ist/.. Zt. noch nicht bekannt.

8. Nachweis nnd Bestimmung von Rohrzucker neben Stärke-zucker. Man läßt 100 ccm der Zuckerlösung, 5 g in 100 ccm Wasser,mit Hefe vergären und polarisiert wieder. Stärkezuckerfreier Rohrzuckerzeigt jetzt + 0 Drehung. Eine eventuelle Bestimmung unvergärbarerSubstanzen erfolgt wie unter Stärkezucker angegeben.

Vergl. Kap. 9, 5 und siehe auch d. Vereinb. für das DeutscheReich II, 92.

9. Unterscheidung von Rübenzucker und Zuckerrohrzucker. Die-selbe ist bei reinen Produkten wohl nie mit Sicherheit zu treffen. Rübenzuckersoll sich von dem Zuckerrohrzucker durch seinen Gehalt an Nitraten unterscheiden-

Beurteilung.

Reinste Raffinade enthält bis 99.9°/ 0 Rohrzucker, gewöhnlichereProdukte nicht unter 98°/ 0 . Die den Raffinaden (zum Verdecken desgelblichen Tones) zugesetzten geringen Mengen Ultramarin sind nicht zubeanstanden.

Zusätze von Kreide, Schwerspat, Mehl etc. zu Koch-, Farin- oderPuderzucker, von Stärkesirup zu Rohrzuckersirup sind als Fälschung zubeanstanden.

2. Stärke- und Kartoß'elzucker.

(Traubenzucker, Dextrose; Stärkesirup, Zuckercouleur.)

Stärkezucker und Stärkesirup werden in Deutschland fast ausschließ-lich aus Kartoffelstärke hergestellt und führen daher im Handel meist