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Kurzes Lehrbuch der Nahrungsmittel-Chemie : mit 21 Abb.
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Zucker.

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Borsäure, Salizylsäure, Benzoesäure etc.) ist zu beanstanden. Zu beachtenist jedoch, daß viele Früchte einen geringen natürlichen Borsäuregehalthaben, daß Himbeeren und Erdbeeren Salizylsäure enthalten, Preißel-beeren einen natürlichen Benzoesäuregehalt aufweisen.

Siehe betr. d. Borsäuregehaltes: E. Hotter, Landw. Versuchsst. 1890.38, 437; Ztschr. f. Nahr.-Unters., Hyg. u. Warenk. 1895. 9, 1; H. Jay undDupasquier, Compt. rend. 1895. 121, 260. 896; K. Windisch, Arb. aus d.Kaiserl. Ges.-Amte 1898. 14, 391. Betr. des Salizylsäuregehaltes siehe:R. Hefelmann, Ztschr. öffentl. Chem. 1897.3, 171; L.Portes u. A. Desmou-lieres, Ann. chim. analyt. 1901. 6, 401; Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm.1902. 5, 468; K. Windisch, Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm, 1902. 5,653. Über Benzoesäure in Preißelbeeren siehe E. Mach u. K. Portele,Landw. Versuchsst. 1890. 38, 68.

4. Ein Zusatz von organischen Säuren (Weinsäure, Zitronensäure),von Stärkezucker, Stärkesirup, künstlichen Aromastoffen, sowie fremdenFarbstoffen zu Fruchtsäften, Gelees, Marmeladen und Pasten, die alsr ein bezeichnet oder mit dem Namen einer bestimmten Fruchtart belegtsind, ist unstatthaft. Bei den alsObstkraut" bezeichneten Erzeugnissen

. soll auch ein Zusatz von Bohrzucker deklariert werden.

5. Ein Zusatz von gelatinierenden Stoffen (Gelatine, Agar-Agar etc.)ist nur bei Gelees aus solchen Früchten statthaft, deren Saft bei ge-eignetem Einkochen mit Zucker nicht von selbst gallertartig erstarrt.Bei Himbeer-, Johannisbeer-, Apfelgelee etc., sowie bei Gelees mit derallgemeinen BezeichnungFruchtgelee" oder dergl. ist ein Zusatzgelatinierender Mittel zu deklarieren.

6. Wenn Limonaden oder Brauselimonaden die Bezeichnung einerbestimmten Frucht führen, z. B. als Himbeerlimonade oder -Brauselimonadebezeichnet sind, so gelten dafür die unter 4 angegebenen Bestimmungen.

Siehe noch: E. v. Räumer, Welche Anforderungen sind an die in VerkehrKommenden Fruchtsäfte u. Limonaden zu stellen? Forschungsber. 1894. 1, 462. E. Utescher, Über Himbeersimp. Apoth.-Ztg. 1894. 9, 957. W. Eaß-«ann, Zur Beurt. d. Fruchtsäfte etc. Ztschr. öffentl. Chem. 1897. 3, 213.W. Fresenius u. J. Mayrhofer, Der Stärkesirup bei Zubereitung von Nahr.-« Genußmitteln. Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1899. 2, 35. 279.J - König, Zur Frage d. unbeschränkten Zulässigkeit des Stärkesirups f. d. Be-reitung von Nahrungsmitteln. Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1900. 3,217. Neumann Wender u. Gregor, Unters, u. Beurt. von Limonade-essenzen. Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1.900. 3, 449. Ed. Späth,Über Fruchtsäfte. Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1901. 4, 97.f- Sendtner. Zitronensäfte des Handels. Ztschr. f. Unters, d. Nähr.- U. Genußm.^Ol. 4, 1133.

10. Zucker.1. Rohrzucker (Rübenzucker).

Rohrzucker, Saccharose, im gewöhnlichen Leben kurzweg als^Zucker" bezeichnet, findet sich in größerer Menge im Safte des Zucker-rohres (Saccharum officinarum), der Zuckerrübe (Beta vulgaris), der