Gemüse- und Obstkonserven.
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das Zink zur Fällung. (Das Schwefelzink muß event. zur völligen Befreiung vonEisen nochmals gelöst und gefällt werden).
Vergl. Janke, Bestimmung v. Zink in Nahrungsmitteln. Chem.-Ztg. 1896.^0> 800 (hier auch weitere Literatur). — K. B. Lehmann, Beiträge zur Be-stimmung u. hyg. Bedeutung des Zinks. Arch. f. Hyg. 1897. 28, 291. — Fernersiehe: F. Wirthle, Chem.-Ztg. 1900. 24, 268 (Best, des Zinns u. Verbindungs-form desselben in Konserven). — L. Laband, Elektrolyt. Best. v. Metallen inNahrungsmitteln, Inaug.-Diss. München 1899 (gedruckt 1901). — Chr. Mebold,Best, v. Metallspuren in Nahrungs- u. Genußm. durch Elektrolyse. Inaug.-Diss.Wiirzhurg 1901,
3. Nachweis von Konservierungsmitteln. Als Konservierungs-und Bleichmittel finden Anwendung Salizylsäure, Borsäure, Borate, lös-liche Salze der schwefligen und unterschwefligen Säure, Fluorsalze,Formalm etc.
Über den Nachweis siehe unter „Fleisch" und „Milch".
Schweflige Säure erkennt man an dem Auftreten von Schwefel-wasserstoff' nach Zusatz von chemisch-reinem Zink und Salzsäure (blinde^ ersuche von der betreffenden Probe mit Salzsäure für sich allein,andererseits von Zink und Salzsäure für sich allein sind nebenher aus-zuführen). Die gewichtsanalytische Bestimmung erfolgt durch Destillationlm Kohlensäurestrom.
4. Nachweis von Färbungsmitteln außer Kupfer und Nickel(Teerfarbstoffe).
Siehe bei „Fleisch" und „Wein".
5. Nachweis von Versüßungsmitteln.
a) Dextrinhaitiger Stärkesirup. Trennung der Früchte vom' a fte. Feststellung des Gewichtes und Prüfung nach Kap. 9, 5 u. 6.
b) Künstliche Süßstoffe. Siehe Kap. 12.
6. Amtliche Anweisung zur Ermittelung des Rohrzuckergehaltes111 Früchten, die unter Verwendung von Stärkezucker verzuckert°der in Zuckerauflösungen eingemacht sind.
Siehe: Ztschr. f. analyt. Chem. 1901. 40. Amtliche VerordnungenUn d Erlasse 25.
. Eine abgewogene Menge Substanz wird in einem Siebe oder auf einem
1 " ct ! ,e !" vou <1(>r Flüssigkeit befreit (Abtropfenlassen). Dann werden, nachdem
"61 Steinobst die Steine ohne Verlust vorsichtig entfernt und gewogen sind, die
rüchte zuerst für sich allein, dann mit der vorhin abgetropften Zuckerlösung
■ Ie r- bis fünfmal durch eine gut verzinnte Fleischhackmaschine geschickt.
200 g des so erhaltenen Breies werden mit 1 Liter destillierten Wassersv «dünnt und unter häufigem Umschütteln 24 Stdn. an einem kühlen Orte stehengelassen. Nach dem letzten Absetzen filtriert man 200 ccm durch ein großes* altennlter.
50 oder 100 ccm des Filtrates werden auf 500 ccm verdünnt und in je 25 ccmeser Lösung der direkt reduzierende Zucker nach Mcil.ll bestimmt.
Weitere 50 ccm des ursprünglichen Filtrates werden mit 25 ccm Wasser und'' C<;| " Salzsäure (1.19) 5 Minuten bei 67—70° invertiert und nach Neutralisation??* 1 Liter verdünnt; in 25 ccm dieser Lösung wird nun der Gesamtzucker (nachMe ißD bestimmt.
Aus der Differenz der beiden Bestimmungen wird der Bohrzuckergehalt be-lohnet. Vergl. Kap. 9. 6.