Verbesserungen.
Auf Seite 420 ist in Note 1 statt 719 zu setzen: 279.
Zu Seite 299 und 301. — Nach den am 1. September 1903 inKraft getretenen Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen erfolgt die Be-stimmung des spezifischen Gewichtes von Sirupen bezw. die Ermittelungder Prozente Brix mittels des Pyknometers fortan nicht mehr bei 17'5°C.,sondern bei 20° unter Benutzung der Tabelle VIII am Schlüsse desBuches.
Auch die Ermittelung der scheinbaren Trockensubstanz unter Be-nutzung der Brixspindeln soll nicht mehr bei 17-5°, sondern bei 20° C.geschehen. Besitzt die Flüssigkeit nicht diese Temperatur, so müssendie abgelesenen Grade nach Tabelle IX am Schlüsse dieses Buches be-richtigt werden.
Die gewichtsanalytische Zuckerbestimmung (S. 301) ist dahin ab-geändert, daß man an Stelle von 13-024 g nunmehr 13*00 g Sirupabwiegt, bei der Fällung des Kupferoxyduls nur 2 Minuten kocht (bis-her 3 Minuten), nach beendetem Kochen die Flüssigkeit sofort mit demgleichen Volumen luftfreien kalten Wassers versetzt und zur Berechnungdes Ergebnisses aus der gefundenen Kupfermenge die Tabelle X (amSchlüsse dieses Buches) benutzt, welche den Rohrzuckergehalt unmittelbarin Prozenten angibt.