Desinfectio.
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oder in gut geschlossenen Gelassen aufzubewahren. Diese Kalkmilch dient besonders zurDesinfektion von Entleerungen (Erbrochenes, Stuhlgang). Man versetzt diese mit demgleichen Volumen Kalkmilch, rührt gut durch (!) und lässt 2—3 Stunden (mindestens1 Stunde) stehen. Die Erreger von Typhus und Cholera sind alsdann getödtet. Dienämliche Kalkmilch dient ferner zum Anstreichen von Fussböden, Wänden, Holztheilen,Pflaster, Rinnsteinen, Aborten, von Eimern, Kübeln, Tonnen u. s. w.
Zur Desinfektion von Latrinen und Aborten rechnet man auf 20 Liter Inhalt =1 Liter Kalkmilch, welche mit dem zu desiniieirenden Inhalt gut zu mischen ist.
8) Quecksilberchlorid tödtet in einer Koncentration von 0,5—1,0 pro mille alleOrganismen. Werden die Lösungen mit gewöhnlichem Wasser bereitet, so setzt man ihnenpro Liter = 2 g Kochsalz oder 5 g Weinsäure zu. Man benutzt diese Lösung zur Des-infektion der Hände, zum Abwaschen von Leichen, zum Befeuchten der Tücher, in welcheman Leichen einhüllt. Zum Füllen von Speigläsern, von welchen der Auswurf aufgenommenwerden soll. Zum Abwaschen der Wände, Holzwerk, Fenster und Thürrahmen, Bettstellen,Bilderrahmen, Dielen, Möbel.
Gegenüber der sicheren Wirkung dieses Desinfektionsmittels Hegt ein Nachtheil des-selben in seiner eminenten Giftigkeit. Die zu benutzende Lösung ist mit Fuchsin deutlichroth zu färben, damit Verwechslungen mit Getränken vermieden werden.
9) Chlorkalk wird entweder als Pulver oder als wässerige Lösung angewendet.Auf 1 Liter Entleerungen (Stuhlgang, Erbrochenes) wendet man 50—100 g Chlorkalk mit25—33 Proc. wirksamem Chlor an und verrührt denselben sorgfältig. Dio Einwirkung sollmindestens 1 Stunde andauern.
Man wendet ferner wässerige Lösungen (2 -\- 100) an, die kalt (!) zu bereiten undzu filtriren sind. Diese Lösung dient zur Desinfektion der Hände und anderer Körper-theile, zum Abwaschen von Leichen. Für Desinfektion des Fussbodens, des Pflasters, derRinnsale, zum Desinficiren von Nachtgeschirren, Kübeln, Tonnen, Eimern und dergl. ver-wendet man eine Chlorkalkmilch von 50 g Chlorkalk auf 1 Liter Wasser. Einwirkungmindestens 1 Stunde lang.
10) Abreiben mit Brot. Wandanstriche von Leimfarben, Tapeten, Oefen werdenmit frischem Brote bis über Mannshöhe abgerieben (Oelanstrich mit Karbolwasser ab-gewaschen). Hierdurch worden die Bakterien an das Brot festgeklebt und so von denWänden entfernt. Die gebrauchten Brotstücke sind sofort zu verbrennen.
11) Abreiben mit Tüchern. Polirte Möbel werden mit einem Tuche scharf ab-gerieben und dieses dann verbrannt. Man kann sie auch, ohne der Politur zu schadenmit einem mit Benzin angefeuchteten Tuche abreiben. Die Bakterien werden dann andieses Tuch angeklebt.
12) Formaldehyd ist zur Zeit das am meisten empfohlene Desinfektionsmittel.Ueber dessen Gebrauch vergl. unter Formaldehyd.
13) Schweflige Säure tödtet namentlich Hefe-Arten. Sie ist daher für specielleZwecke, z. B. für Bierbrauereion, Molkereien, ein sehr geschätztos Desinfektionsmittel; zurAbtödtung der für Menschen gefährlichen Mikroorganismen (Bakterien) benutzt man siedagegen nicht.
Die früher häufig benutzton gasförmigen Desinfektionsmittel Chlor und Brom sindnur in starken Koncentrationen von sicherer Wirkung, ausserdem greifen sie alle Metalleheftig an. Ihr Gebrauch ist daher zur Zeit ziemlich aufgegeben. Bemerkt sei noch, dassman nicht zu gleicher Zeit Karbolsäure und Brom anwenden darf, da diese sich in ihrerWirkung unter Bildung von Tribromphenol gegenseitig aufheben. Die Verwendung vonOzon scheitert gegenwärtig noch an technischen Schwierigkeiten.
Die früher vielfach als Desinfektionsmittel verwendeten Chemikalien: Eisenvitriol,Manganchlorid, Zinkchlorid, Theer und Theeröle haben nur den Werth von Desodora-tionsmitteln. Kaliumpermanganat wirkt zwar desinficirend, kann aber wegen seineshohen Preises nur zu beschränkten Zwecken vorwendet werden.
Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, dass für grössere Städte und andere po-litische Verbände auf dem Verwaltungswege „Desinfektions-Ordnungen" erlassenworden sind, welche da, wo sie rechtsgiltig publicirt worden sind, auch beachtet werdenmüssen.