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Butyrum.
Butterpulver. Hierunter versteht man Pulver, welche, dem Rahm zugesetzt, dieAbscheidung der Butter beim Buttern beschleunigen sollen. Diese Pulver, deren Nutzenzweifelhaft ist, bestehen in der Kegel: 1) Aus Natriumbikarbonat, 1—2 g auf 1 1 Rahm.2) Gemische von (1 Th.) Natriumbikarbonat mit (3 Th.) Kochsalz. Auf 1 1 Rahm rechnetman 3—4 g der Mischung. 3) Kochsalz. Auf 1 1 Rahm == 2—6 g. 4) Kaliumbitartrat.Auf 1 1 Rahm = 1—2 g. Diese Pulver werden gelegentlich auch noch mit Auszügen vonOrleans oder Kurkuma gefärbt und dienen alsdann zugleich als Färbemittel.
Butterfarbe, um zu heller Butter (Winterbutter) eine schöne Färbung zu verleihen.1) Aetherisches Orleanextrakt 2—3,0 g, Olivenöl 100,0. 2) 1 Th. getrockneter Orlean, 2Th.Kurkumapulver werden mit 10 Th. Olivenöl 3 Tage lang im Dampfbade erhitzt, dann ab-gepresst und nach dem Absetzen filtrirt. (B. Rosendorf's Butterfarbe.) In dunklen Gläsernabzugeben. 3) 3 Th. Dimethylamidoazobenzol werden in 97 Th. Olivenöl unter Erwärmengelöst. 4) Man zieht 100 Th. Orlean mit einer Lösung von 1,5 Th. Kaliumkarbonat in100 Th. Wasser in der Wärme aus und zieht den Rückstand noch zweimal mit einerLösung von je 0,6 Th. Kaliumkarbonat in 100 Th. Wasser aus. Die vereinigten Auszügewerden auf 60 Th. verdampft, dann mit 12 Th. Alkohol versetzt und nach dem Ab-setzen filtrirt.
Butyromel. Gemisch von 1 Th. Honig mit 2 Th. Butterfett oder Butter.
Emplastrum universale Styriae. Hofrathspflaster. (Oesterr. Handverkaufs-artikel.) Cerae flavae, Adipis Butyri recentis, Terebinthinae venetae ää 320,0 Myrrhae, Alu-minis usti, Camphorae ää 40,0, Croci 2,0.
111. Margarine. Kunstbutter. „Margarine im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni1897 sind diejenigen der Milchbutter oder dem Butteischmalz ähnlichen Zubereitungen,deren Fettgehalt nicht ausschliesslich der Milch entstammt."
Bereitung. Frischer, gewaschener Rindertalg wird bei 60° C. durch Dampf ge-schmolzen. Das geläuterte (filtrirte) Fett lässt man 12—24 Stunden bei 20° C. stehen undpresst bei 30° C. das ausgeschiedene feste Stearin von dem flüssiger bleibenden Oleo-margarin ab. Das Oleomargarin wird — meist nach Zusatz anderer Fette und Oele, z. B.Sesamöl, s. w. unten — mit 10 Proc. süsser oder saurer Milch in besonderen Emulsions-apparaten verbuttert; die Mischung wird alsdann gefärbt, gesalzen, auch parfümirt undgiebt so nach dem Erstarren das „Margarine" genannte Produkt. — Der Naturbutterausserordentlich ähnliche Massen, nur durch die chemische Analyse (s. S. 516) von dieserzu unterscheiden.
Gesetzliche Bestimmungen. Die Fabrikation der Margarine und der Verkehrmit derselben unterliegt für das Deutsche Reich den Bestimmungen des Gesetzes vom15. Juni 1897 und dessen Ausführungsbestimmungen. Für die Thätigkeit des Analytikerskommen besonders folgende Bestimmungen des Gesetzes in Betracht:
§ J. Die Vermischung von Butter oder Butterschmalz mit Margarine oder anderen Speise-fetten zum Zwecke des Handels vüt diesen Mischungen ist verboten. — Unter diese Bestimmung fälltauch die Verwendung von Milch oder Rahm bei der gewerbsmässigen Herstellung von Margarine,sofern mehr als IOO Gewichlstheile Milch oder eine dementsprechende Menge Rahm auf ioo Gewichts-theile der nicht der Milch entstammenden Fette in Anwendung kommen.
Damit ist folgendes gesagt: In Deutschland ist es untersagt, Mischungen von Buttermit anderen Speisefetten gewerbsmässig herzustellen und zu Genusszwecken zu verkaufen.Zugelassen ist die Herstellung der Margarine mit der Beschränkung, dass für 100 Th.Nieht-Milchfett nicht mehr als 100 Th. Milch oder eine dieser entsprechende Menge Rahmzur Verwendung kommen. Für die analytische Kontrole ist anzunehmen, dass 100 Th.Milch in maximo 4 Th. Butterfett entsprechen, und die dem Analytiker gestellte Aufgabebesteht somit darin, festzustellen, ob das wasserfreie Fett einer Margarine mehr als 4 Proc.Butterfett enthält oder nicht. Dies geschieht durch Bestimmung der Reichert - Meissl'-schen Zahl. Die REicHERT-MEissi/sche Zahl beträgt bei einer den gesetzlichen Anforde-rungen entsprechenden Margarine nicht mehr als 2,0. Geht sie über 2,0 erheblich hinaus,so ist auf Zusatz grösserer Mengen von Butterfett zu schliessen. Dieser Schluss würdenur dann nicht immer zutreffend sein, wenn das Fettgemisch erhebliche Mengen von Kokos-fett enthält. Dieses hat an sich eine höhere REiCHERT-MEissi/sche Zahl. Auf die An-wesenheit von Kokosfett wird man aufmerksam gemacht bei der Bestimmung der Hehner'-schen Zahl dadurch, dass sich aus dem erkalteten Filtrate Krystallnadeln von Fettsäuren