1074
Extraeta.
Germ. Die für die Bereitung der Extrakte auszuziehenden Rohstoffe müssen indem vorgeschriebenen Grade der Zerkleinerung angewendet werden. — Die wässerigenAuszüge werden sofort auf 1 / 3 ihres Volumens eingedampft, dann an einem kühlen Orteabsetzen gelassen und durchgeseiht. — Das Abdampfen erfolge im Dampfbade (natürlichist das Vakuum nicht ausgeschlossen) unter Umrühren. Bei alkoholischen und wässerigenAuszügen darf die Verdampfungstemperatur 100° 0., bei ätherischen Auszügen 50° C. nichtübersteigen. Die weingeistigen Extrakte sind gegen Ende des Eindampfens mit kleinerenMengen Weingeist wiederholt zu verrühren und so fertig zu stellen. Bezüglich der Kon-sistenz unterscheidet Germ, in analoger "Weise wie Austr. s. oben: 1. dünne Extrakte,2. dicke Extrakte, 3. trockne Extrakte, 4. Fluid-Extrakte.
Trockne narkotische Extrakte werden aus dicken Extrakten bereitet, indemman 4 Th. Extrakt und 3 Th. feines Süssholzpulver mischt, die Mischung im Dampfbadeaustrocknet, noch warm zerreibt und ihr soviel feines Süssholzpulver zumischt, dass dasGesammtgewicht = 8 Th. beträgt. Von dieser Extraktmischung entsprechen also 2 Th.= 1 Th. des ursprünglichen Extraktes. Sie wird daher mit „Sumatur duplum" signirt.
Lösungen narkotischer Extrakte dürfen, nach folgender Vorschrift bereitet,vorräthig gehalten werden: 10 Th. Extrakt, 6 Th. Wasser, 1 Th. Weingeist (von 90 Proc),3 Th. Glycerin. 2 Theilo dieser Lösungen entsprechen gleichfalls 1 Theile des ursprüng-lichen Extraktes.
Helv. Die zur Bereitung der Extrakte dienenden Rohstoffe müssen in dem vorge-schriebenen Grade der Zerkleinerung angewendet werden. Die Auszüge werden absetzengelassen und filtrirt. Das Eindampfen soll ohne Verzug vorgenommen werden und imDampfbade oder im Vakuum erfolgen. Beim Verdampfen in offener Schale soll das Ver-dunsten durch Umrühren beschleunigt werden. Die Verdampfungstemperatur soll beiwässerigen und alkoholischen Auszügen 90° C., bei ätherischen 50° 0. nicht übersteigen.
Die von der Helv. aufgenommenen Extrakte werden nach ihrer Konsistenz in fol-gende Grade eingetheilt:
1) Fluid-Extrakte.
2) Dünne Extrakte wie Austr.
3) Dicke Extrakte, welche bei 110° O. getrocknet 18—20 Proc. an Gewicht verlieren.
4) Trockene Extrakte, welche bei 110° 0. getrocknet nicht mehr als 4 Proc. ihres
Gewichtes verlieren.
Trockene narkotische Extrakte (Extraeta duplicia) sind solche, von welchen1 Th. = 2 Th. der Droge entspricht. Sie werden mit Reispulver bereitet, dessen Mengeje nach dem Trockengehalte des betreffenden Auszuges bemessen wird. Der Gehalt anTrockensubstanz wird bestimmt, indem 1 g des Auszuges bei 110° C. bis zum konstantenGewichte getrocknet wird. Die Flüssigkeit wird nunmehr durch Verdunsten im Wasser-bade koncentrirt, nach dem Erkalten mit der berechneten Menge trocknen Reispulversgleichmässig gemischt, bei nicht über 50° C. vollständig ausgetrocknet und zerrieben.
Zur Prüfung auf 1) Metallgehalt werden 1—2 g des Extraktes im Porcellan-tiegel verascht; die Asche wird mit 5 cem verdünnter Salzsäure (von 10 Proc. HCl) er-wärmt und die Lösung filtrirt. Das Filtrat darf durch Schwefelwasserstoffwasser nichtverändert und nacli Uebersättigung mit Ammoniak durch Schwefelammonium nur gefärbt,nicht gefällt werden (eine Ausnahme bildet Extractum Ferri pomatum). 2} Wird 1 gExtrakt in der ursprünglichen Extraktionsfiüssigkeit gelöst, so darf nach dem Filtriren undAuswaschen nur ein unwägbarer Rückstand zurückbleiben.
U-St. Giebt keine allgemeinen Vorschriften, sondern schreibt für jedes Extrakt einbesonderes Verfahren vor. Sie kennt:
1) Dicke Extrakte (extracts of pilular consistence).
2) Trockene Extrakte (dry extracts).
3) Fluid-Extrakte (fluid-extracts).
Die Auszüge werden (mit Ausnahme des Extractum Haematoxylini, bei welchemdies nicht angängig ist) durchweg durch Perkolation bereitet, die alkoholischen Auszügewerden bei nicht über 50° C. eingedunstet.
II. Fluidextrakte. Man bezeichnet mit diesem Namen Auszüge von Arznei-Drogen,welche so hergestellt sind, dass 100 Gewichtstheile der Droge = 100 Gewichtstheilenoder Raumtheilen des fertigen Präparates (Fluidextraktes) entsprechen. Dies Princip istindessen von der Brit. durchbrochen, indem sie für solche Fluidextrakte, welche Alkaloideenthalten, einen bestimmten Alkaloidgehalt vorschreibt, auf welchen die Auszüge einzu-stellen sind. Die Herstellung der Fluidextrakte erfolgt durch das Verdrängungsverfahren(Perkolation) in besonderen, verschliessbaren Extraktionsgefässen (Perkolatoren). In diesewerden die zu extrahirenden Substanzen im Zustande gehöriger Zerkleinerung „eingepackt'',nachdem sie vorher mit dem Extraktionsmittel befeuchtet und einige Stunden lang im be-