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1 (1900)
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Arsenum. Artemisia.

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Nachweis und Bestimmung des Arsens in Gebrauchsgegenständen.

Hierfür sind als Ausfükrungsbestiinmungen zu dem Gesetze über die Verwendung gesund-heitsschädlicher Farben vom 5. Juli 1887 genaue Anweisungen von dem Reichskanzlerunter den 10. April 1888 gegeben worden, welche im Pharm. Kalender 1889, Theil II undin irgend einem Buche, welches die Untersuchung von Nahrangs- und Genussmitteln oderGebrauchsgegenständen behandelt, eingesehen werden können.

Die Vorprüfung aller dieser Gegenstände erfolgt meist in der Weise, dass man die-selben mit warmer arsenfreier Salzsäure auszieht und den Auszug nach Gutzeit prüft.

Arsen-Wachweis nach Gutzeit: Von der stark salzsauren, Arsen enthal-tenden Lösung werden etwa 10 com in ein Probirrohr gebracht. Dann fügt man einStückchen arsenfreies Zink hinzu, schiebt in den leeren Theil des Glases einen ganzlockeren Bausch reine Watte, überdreht die Oeffmmg des Rohres mit etwas Filtrirpapierund befeuchtet dieses mit einem Tropfen konc. Silbernitratlösung 1[ 1 (nicht dünner!).Ist Arsen zugegen, so färbt sich die befeuchtete Stelle nach einiger Zeit citronengelb.Wird der gelbe Fleck mit Wasser befeuchtet, so wird er schwarz. Täuschungen könnendadurch entstehen, dass auch Phosphorwasserstoff und Schwefelwasserstoff ähnliche Er-scheinungen verursachen. Man betrachte deshalb die Probe nach Gutzeit unter allenUmständen lediglich als Vorprobe und führe den exakten Nachweis des Arsens stets nachMarsh aus.

Prüfung der Keagentien. Die Beschaffung und Prüfung der Reagentienls t für den Arsen-Nachweis von grosser Bedeutung und sollte mit der grössten Peinlich-keit ausgeführt werden.

1) Arsenfeies Zink ist gegenwärtig leicht im Handel erhältlich, nur muss man aus-drücklichZink absolut arsenfrei zur forensischen Analyse" bestellen. Die Prüfung erfolgt] m MAKSH'sohen Apparate, indem man 100150 g in der S. 403 bei dem blinden Versuchegeschilderten Weise anwendet.

2) Arsenfreie Salzsäure bereitet man zweckmässig selbst s. S. 57. Man haltepicht zu grosse Vorräthe, sondern führe die Selbstdarstellung etwa alle Monate einmal aus;1 Qi Zweifelsfallo, oder wenn solche Untersucbungen nur selten vorkommen, bereite mandie Säure stets kurz vor dem Verbrauch. Die Prüfung erfolgt im MAKSH'schen Apparate:

/a1 1 Salzsäure wird nach Hinzufügung einiger Körnchen chlorsauren Kalis und etwasWasser, welches man von Zeit zu Zeit ersetzt, im Wasserbade eingedampft. Zum Rückstandfügt man reine verdünnte Schwefelsäure, erwärmt bis zur Verjagung der Salzsäure undbringt den Rückstand in den MAKSH'schen Apparat.

3) Arsenfreie Schwefelsäure ist im Handel zu haben, doch muss auch diesea 'sSchwefelsäure absolut arsenfrei zur forensischen Analyse" bestellt werden. Man prüftS1 e in einer Verdünnung 1 : 6 im MABSH'schen Apparate.

4) Arsenfreies Kaliumchlorat wird aus dem reinsten Handelspräparate durchwiederholtes Umkrystallisiren aus Wasser erhalten. Man prüft es, indem man 5 g mitarsenfreier Salzsäure vollständig versetzt und die chlorfreie Lösung in den MAKSH'schenApparat bringt,

5) Arsen freier Schwefelwasserstoff. Man erhält ihn direkt durch ZersetzenVon Baryumsulfid oder Zinksulfid mit reiner Salzsäure. Baryum sulfuratum in bacillis undZincum sulfuratum in bacillis zur Entwickelung arsenfreien Schwefelwasserstoffs für dieforensische Analyse sind im Handel zu haben. Ferner kann man den durch Zersetzungv °n Schwefelarsen mit Salzsäure sich ergebenden arsenwasserstoffhaltigen Schwefelwasser-stoff in der S. 120 angegebenen Weise reinigen.

Artemisia.

Gattung der CompositaeAnthemideae.

I. Artemisia Absinthium L. Alsam. Wermuth. Wurmtod. Grabekraut.Heiligbitter. Bitterer Beifuss. Kampferkraut. Magenkraut. Grande Absinthe.Aluyne. Common Wornmood. Heimath unsicher. Von Nordafrika und SüdeuropaWs Kaschmir und Sibirien. Aus alten Kulturen vielfach verwildert.