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Thoms, Nachträge
7. Das auf Seite 33 als bevorstehend angekündigte Preußische Gesetz überdie Apothekerkammern und einen Apothekerkammerausschuß istunter dem 21. April 1923 erschienen. Ferner ist in Hessen unter dem 9. No-vember 1923 ein Gesetz über die Standesverhältnisse der Apotheker erlassenworden, das eine Apothekerkammer sowie für ehrengerichtliche Verfahren eineauf ihr beruhende Disziplinarkammer und einen Disziplinarhof als Berufungs-instanz vorsieht. Die Kammer besteht aus: d) 6 Eigentümern; b) 2 Pächternund 1 Verwalter; c) 3 angestellten Apothekern, die getrennt nach diesen3 Gruppen gewählt werden.
Ergänzungen zu der Abhandlung Nr. 5:Die Entwicklung des Arzneitaxwesens.
Die im Jahi„ 1922 in immer schnellerem Zeitmaß erfolgenden Preisände-rungen der deutschen Arzneitaxe, insbesondere bei den Spezialitäten und Ver-bandmitteln, führten zur Schaffung einer besonderen Taxzeitung, die die Apo-theker stets auf dem laufenden halten sollte. Neben dem Deutschen Apotheker-verein gab auch die Pharmazeutische Zeitung eine solche heraus, und diese sehrnützliche Einrichtung wurde auch nach Einführung einer festen Währungaufrecht erhalten.
Das Fortschreiten der Geldentwertung im Jahre 1923 wirkte sich natur-gemäß auf die Arzneitaxe aus. In jedem Monat mußte eine Neuausgabe diesererfolgen und immer häufiger dazwischen noch Abänderungen herausgegebenwerden. Mit dem immer schnelleren Zeitmaß der Wertänderungen konnte aberdie Taxe der rasend weitergehenden Entwicklung nicht nachkommen. Das tratbesonders stark in die Erscheinung, als der Großhandel seine Preise auf Dollarbzw. Goldmark einstellte. Immer dringender wurde die Forderung, daß auchdie Arzneitaxe sich diesen Veränderungen anpassen müsse. Anfang Septemberkam dann die „Grundzahltaxe" heraus. Deren Ansätze lauteten auf den Pfennigund wurden durch Vervielfachung mit amtlich veröffentlichten Schlüssel-zahlen den veränderten Wertverhältnissen angepaßt.
Der Dezember 1923 brachte dem deutschen Wirtschaftsleben die Fest-legung der Währung, aber erst das neue Jahr die einheitliche Schlüsselzahl,und am 10. Februar 1924 trat endlich die sogenannte „Goldmarktaxe" in Kraft,die wieder auf Mark und Pfennige lautet; richtiger muß man sagen auf Pfennige,denn die früher erreichte Preisabrundung ist wieder völlig verschwunden. Aufden Einspruch der Apotheker wurde allmählich eine bescheidene Aufbesserungder Arzneitaxpreise vorgenommen.
Die Arzneitaxe war seit je darauf eingestellt, daß sie den Apothekern einenangemessenen Nutzen gewähren sollte. Das kann aber nur eintreten, wenn dieApotheke auch wirklich wieder die Stelle wird und bleibt, der die Arznei-versorgung obliegt. Sie kann diese Aufgabe aber nur erfüllen und mit dem tax-mäßigen Einkommen ihren Bestand sichern, wenn die von allen Seiten er-folgenden Einbrüche in ihr Arbeitsgebiet endlich zurückgedrängt werden. Daswird eine der Hauptaufgaben des zu erwartenden deutschen Apothekengesetzeswerden.