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sind, zur Ausführung gebracht würde, der mit Rücksicht auf dieinzwischen eingerichtete Staatsprüfung für Nahrungsmiltelchemikerfolgenderraassen formuliert werden könnte: Apotheker, welchenach bestandener Staatsprüfung die Prüfung als Nahrungs-mittelchemiker abgelegt haben, werden zur Regierungs-apothekerprüfung zugelassen. Diesen Regierungsapothekern,welche als Staatsbeamte anzustellen wären, würde die Beaufsichtigungder Apotheken eines Regierungsbezirkes sowie deren Revision zu über-tragen sein. Aus ihnen würden auch die pharmaceutischen Vertreterbei den höheren Regierungsbehörden hervorgehen. Auf diese Weisewürde nicht nur unserem Stande die oft recht drückende Bevormundungdurch die ärztlichen Beamten erspart, sondern es eröffneten sichauch, ähnlich wie bei Vermehrung der pharmaceutischen Professuren,strebsamen und befähigten Apothekern eine grössere Anzahl aus-kömmlicher und angesehener Stellungen. Einen nicht zu unter-schätzenden Einüuss müsste schliesslich diese Einrichtung auf dasStandesbewusstsein der Apotheker ausüben, welches besonders beiden jüngeren Fachgenossen oft recht viel zu wünschen übrig lässt.Wohl jeder von Ihnen wird einmal die Beobachtung gemacht haben,dass sich ein Pharmaciestudierender die Bezeichnung ,,stud. phil."oder „stud. ehem." auf seine Besuchskarte drucken lässt, anstattsich offen als Angehöriger des Apothekerstandes zu bekennen, undnoch öfter finden wir diese Berufsverleugnung bei denjenigen Apo-thekern, welche sich nach abgelegtem Staatsexamen dem Studiumder Chemie widmen. Ich habe selbst einmal als Student langeZeit mit einem Commilitonen verkehrt, welcher dieses Ineognitojahrelang zu wahren wusste, und ich habe oft über die Ursache diesesvon wenig Standesbewusstsein zeugenden Verhaltens nachgedacht,ohne recht die wahre Ursache ergründen zu können. Zumeistwird man sie in dem Mangel eines Reifezeugnisses zu suchenhaben. Jedenfalls würde die Vorbedingung des Reifezeugnisseseiner neunklassigen Mittelschule für den Eintritt in die pharma-ceutische Laufbahn ein ganz wesentliches Moment zur Gleich-berechtigung mit den übrigen Studierenden wie überhaupt der Apo-theker mit den anderen gelehrten Berufen bedeuten. Aber damithabe ich eines der vielumstrittensten Kapitel in der Geschichte derPharmacie berührt, von welchem schon Plückiger in seiner Ab-handlung über den pharmaceutischen Unterricht in Deutschlandsagt: „Aber zum Frieden kann man den Kämpfern nicht raten; manmuss ihnen mit wärmster Überzeugung zurufen: Senkt die Fahnen,schliesst Waffenstillstand, vertagt nur diese eine Frage, umgemeinsam Wichtigeres zu erreichen!" Ich für meinen Teil würdeals Vertreter der wissenschaftlichen Pharmacie die Erreichung dieses