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o
wort.
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ie Lehre von den Giften ist, sowohl wegen des Umfanges, den sie erreicht hat, als wegen ihrer Wichtigkeit, ein eigner Zweig derArzneikunde. Es ist dem Interesse der Gesellschaft, wie der Wissenschaft angemessen, dafs ihr Studium allgemeiner verbreitetwerde: der Gesellschaft — indem den Übeln Folgen der Unwissenheit, der Unvorsichtigkeit, des Zufalls, des Irrthums vorgebeugtwird, wenn eine jede Medicinal-Person die zweckmäfsigste Hülfe leisten kann; indem der Verbrecher durch die Ueberzeugung,wie der Chemiker, der Arzt so leicht den Beweis seiner Schuld führen kann, von seinem Vorhaben zurückgeschreckt, indem derunschuldig Angeklagte, der unschuldig Verdächtige durch den Beweis der Abwesenheit jedes Giftes vor Strafe und Schande ge-schützt wird; der Wissenschaft — indem von dem Standpunkte der Toxicologie aus, sich eine deutlichere Anschauung manchesKrankheitprocesscs, mancher Arzneiwirkung gewinnen läfst, wie ich mir das in einer später herauszugebenden Abhandlung zuentwickeln vorbehalte.
Mit einer gewissen Scheu begab ich mich in diese Rüstkammer schwarzer Verbrechen, in dieses nächtliche Reich geheimer,unbezwingbarer Gewalten, bis bei längerem und genauerem Betrachten sich auch hier die durch die ganze Natur verbreiteteGesetzmäßigkeit nachwies, sich die Scheu in Vorliebe für meinen Gegenstand vei^wandelte.
Die Toxicologie setzt eine zu genaue Bekanntschaft mit manchen Fächern der Natur- und Heilkunde voraus, als dafs ichnicht fürchten sollte, hie und da eineBlöfse gegeben zu haben; so müge denn eben in der Ursache auch die Entschuldigung liegen.