mit anverwahrten Beweißthümeren von N. 1. bis 9. behandelend den, allen Wechselieren zur Warnung dienenden Fall, da fälschlich endossirte Wechselen im Publico herum geloffen ; Der fälschlich aufgesetzter Endossant solches wohl weiß, und dannoch so gar auch auf an ihn vor der Einhandelungs-Vollstreckung geschehene Nachfrag, die Falschheit des Endossements, verschwiegen, anmit verursachet hat, daß ein ehrlicher Dritter um die, in alleinigem Vertrauen auf den endossirten Nahm, abgegebene Valuten betrogen worden seye