Anmerkungen.
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an „alle Theile in gleicher Weise zu befriedigen", während dies in Oesterreich fürjeden Theil in seiner Weise d. h. mit Schonung zur Wahrung und Pflege von dessenEigenart geschehen mäße. Denn nur dadurch ließen sich Gelüste nach andern staatslicheu Verbindungen fernhalten, wenn sich die verschiedenen Stammesgenosse» sagenmäßen daß sie es nirgends besser fänden als in ihrem gegenwärtigen Verbände „unddaß der Gewinn den sie von der Lostrennung zögen nicht die großen Opfer lohnenwürde die sie zu diesem Zwecke bringen müßten". Der ganze Aufsatz ist noch heutelesenswerth und zeugt von einem ernsten Bemühen des Verfassers sich in de» öster-reichischen Verhältnisse» zurcchtzufinde».
264) S. 407. In den Stell. Ans». IV S. 619 sind Borrosch' Worte zu lesen:„Noch wissen wir nicht wie die künftige Gliederung des Kaiserstaates sein wird. Ichhoffe keine departementale Gliederung." Dagegen heißt cs im „R. T. Bl." Nr. 34vom 30. Januar: „Borrosch kommt darauf zurück daß nur eine Departemental-Gliederung für Oesterreich ersprießlich sei", und ebenso in der „Carinthia" Nr. 10 vom3. Februar S. 38, Borrosch habe gesagt: „Ich hoffe die Eintheilung Oesterreichs wirdeine departementale sein." Auch läßt sich ja nur bei dieser letzten Version das heftigeOho! Oho! erklären das darüber von den Bänken der Rechten ertönte. Sollte etwaBorrosch bei Revision für den Druck seine Worte nachgebessert d. h. dieselben in ihrGegentheil umgewandelt haben?! Oder hätten die amtlichen Stenographen ihn mis-verstanden, die Berichterstatter vr. H. Löw's und des kiirtnerischen Blattes hingegendie Worte richtiger aufgefaßt?
265) S. 407. „Keine Departements-Eintheilung für Oesterreich" s. „Carinthia"a. a. O. Der mit der Chiffre R. Unterzeichnete Verfasser weist auf Böhmen SteiermarkThrol hin: „Hieße es ihre Wünsche beachten wenn man ihnen ihre Landstände nähme?wenn man sie von Wien aus gleichsam am Fädchen führte? Und haben die letzten Er-eignisse cs als wünschenswerth gezeigt daß die Provinzen nach der Pfeife Wiens tanze» ?Würde dadurch die Kraft unserer Monarchie erhöht? Wohl nicht! Denn Kraft ruhtim National-Geist, und dieser würde dadurch vernichtet, mindestens abgestumpft."
266) S. 409. Haag S. 205 meint, die Regierung habe in dieser Hinsicht das-selbe Verfahren beobachtet „das sie allen andern Volksbestrebunge» gegenüber stets ein-hielt, nämlich scheinbar den Volkswünschen Conccssionen zu machen, unter dem Deck-mantel dieser Concessionen aber ihre eigenen Zwecke zu verfolgen. Sie wollte dahereine Verfassung die auf den ersten Anblick scheinbar sich dem Föderalismus hinneige,iu der That aber eine centralisirte wäre..." Auch dreißig Jahre später erkanntevr. Ludwig Gumplowicz (Das Recht der Nationen rc. Innsbruck Wagner 1879)S. 98 s. „das Wesen der octrohirten Verfassung im Gegensätze zum Föderalismus,in einer entschiedenen Tendenz zu strammer Centrallsation".
267) S. 410. A. A. Ztg. 1849 Beil, zu Nr. 40 S. 609 s.: „Es ist in hohem
Grade erfreulich daß unser Ministerium, mitten im Drange der sich überstürzendenAnforderungen an seine so vielfach in Anspruch genommene Thätigkeit, diesem friedlichen Unternehmen seine unterstützende Aufmerksamkeit zuwendet."
268) S. 410. „Glück auf Oesterreich!" Unterzeichnet T* Gr. Ztg. Nr. 68 vom9. März S. 4: „Ein einiges untheilbares Oesterreich ist das große Wort das, zurWahrheit geworden, der künftige Glanz des Reiches sein wird, bei dem wir alle zu-sammen nur eine große Volkschaft bilden, weß Landes und welcher Zunge wir seinmögen" rc. Anderseits sprach Baron Hingenau, ebenda Nr. 73 vom 14. S. 2, seineBefriedigung darüber aus daß die neue Reichs-Verfassnng „in ihren Grundzügenmanches mit der vom provisorischen Landtage des vorigen Jahres entworfenen mäh-