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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Anmerkungen.

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ihn» erst vielleicht in einen, halben Jahre oder noch später Genugthuung verspricht? Oderwird er nicht vielmehr zu einem Mittel seine Zuflucht nehmen das die Gewalt von jeherangcrathen und von dein er einen rascheren Erfolg erwarten kann!?" . . . Was Gretsch-nigg betraf, so sei hier noch angcmerkt daß er sich in später» Jahren an den von ihmso schwer beleidigten Fürsten Windisch-Grätz reumüthig um eine Unterstützung gewandthaben muß, die er von demselben, wie aus den hintcrlasscnen Papieren des Fcldmarschallszu schließen war, periodisch erhalten zu haben scheint.

36) S. 40. Letzteres wurde namentlich gegen Dotzaucr vorgebracht, der es freilichnachderhand in Abrede zu stellen suchte. Ueber Georg Bauer berichtete Graf Lambcrg anStadion am 12. Januar 1849 Nr. 230/LI. I.

37) S. 42. Sitzung vom 12. Januar Stcn. Aufm IV. S. 388 s. Die auf den land-täflichcn Gütern primo looo vorgemerkte Octava diente, im Falle eines Spruches derPrägravations-Commission daß eine Bedrückung der Unterthancn stattgcfunden habe, alsHypothek zur Deckung der den Unterthancn zuerkannten obrigkeitlichen Vergütung. DieOctava wurde bei gerichtlichen Schätzungen vom wahren Wcrthe abgezogen und bei aufdas Gut aufzunehmenden Schulden belastend in Anschlag gebracht.

38) S. 42. Am 22. Februar V. S. 195 s. Das Propinations-Rccht, bekanntlichdas obrigkeitliche Recht geistige Getränke ausschließend zu erzeugen und ausznschänkcn,wurde von den Landesbchörden nach wie vor in Schutz genommen, indem daran durchdas Patent vom 7. September 1848 nichts geändert worden sei; z. B. Brzeilaner Kreis-amt 11. Deccmbcr 1848 Z. 763, Landes-Gubernium 25. Dcccmber Z. 16075. Wenn demso wäre, wendeten Martini und Genossen ein, dannwürde man zugeben daß einemStaatsbürger über den andern noch Hohcitsrechtc zustehcn; denn der Besitzer jenes Rechtesschreibt sich die Befugnis zu, Haussuchungen und Beschlagnahme von Getränken vorzu-nehmcn, Brau-Gerechtsame zu verleihen, Ausschank-Liccnzen zu crtheilcn; kurz man würdein Galizien neben der constitutionalen Freiheit auch mittelalterliche Freiheit haben".

39) S. 44.Daß Gritzner gerade Vertreter dieses Wahlbezirkes war gehört unterdie pikanten Launen des Zufalls. Dieser Wahlbezirk ist in Kärnten wegen seiner conser-vativen Gesinnung, seiner ehrenhaften besonnenen Haltung berühmt, während Gritzncr'smaßloser Radicalismus sich bis zu offenen Uebergriffen verirrte. Der MiSgriff seinerWahl ist nur dadurch erklärbar daß wegen des früheren Mangels an Oeffentlichkeit inOesterreich der eigentliche Kern der Politischen Charaktere unbekannt blieb. Das an Gritznererlassene Mistrauensvotum ist von der absoluten Mehrheit seiner Wahlmänncr unterfer-tigt. Er muß also wenn er Ehrgefühl besitzt sein Mandat znrücklcgen. Bei den mehr-fachen Erfahrungen, die man in dieser Beziehung in letzter Zeit zu machen Gelegenheithatte, könnte cs jedoch kaum Erstaunen erregen wenn er dies gleichwohl unterließe. Ge-rade diejenigen Volksvertreter, welche die Souverainetät des Volkes als Licblingsphrase imMunde führten, halten das Volk sich gegenüber für rechtlos und beharren aus eigenersouvcrainer Machtvollkommenheit auf ihrem einträglichen Posten, obgleich die Stimme desVolkes, das sie vertreten sollten, wiederholt und dringend ihren Rücktritt fordert." Klagen-furter Correspondenz m vom 1. FebruarLloyd" Nr. 60 Morg.-Bl. . . . Sollte hier, sowie in dem oben Anm. ?) erwähnten Erlasse des Grafen Wilczck, nicht eine Verwechs-lung mit Max Joseph Gritzncr's in Wien verbliebenem Sohne Max C. Gritzner, Mit-arbeiter derConstitution" unterlaufen sein? Mir ist mindestens nicht bekannt, daß sichder ältere Gritzner am October-Aufstandc bethciligt habe.

40) S. 45. LViämsnnSmolks" im Anhang (Dokuments, bistar^eimv) S. 18 f.:Es wäre die höchste Zeit wenn einmal der Mist von der Linken des Reichstages ans-gemistet würde; denn dort sitzen Kerle die täglich anfgehängt zu werden verdienen, daher