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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Anmerkungen.

sein die übernommene Rechtsverbindlichkcit zu erfüllen. Das General-Commando stelltezn tviedcrholtcnmalen an das Stadtverordneten-Collegium die Forderung daß für dasMilitair eine Hanptwache errichtet werde, und cröffnete endlich in Folge eines Auftragsdes Fürsten Windisch-Grätz daß, wenn die Stadtgemeinde innerhalb eines Präclnswtcrininskeine Hauptwache für das Militair adaptirt, letzteres sich genöthigt sehen werde jene von derNationalgarde bewachte zu besetzen. S. meinen Bd. III S. 447 f. und Anm. ""). Derjüngste Stand dieser Angelegenheit war der, daß das General-Commando den Stadt-verordneten die Alternative stellte entweder eine Nothwache am Altstädter großen Ringcinzurichten oder in irgend einem Gebäude dieses Platzes vollkommen geeignete Hauptwach-räumlichkciten zur Verfügung zu stellen.

33) S. 35. Klagenfurter Corrcspondenz ^.** vom 29. Januar imOcsterr. Corrcsp."Der dortige demokratische Verein war aufgelöst, eines seiner thätigstcn Mitglieder Antonv. Stahlbcrg in Folge der Wiener October-Ereignisse verhaftet worden; man munkeltejedoch daß der Verein noch fortwährend geheime Sitzungen halte, indem die cnragirtestcnMitglieder desselben, von denen mehrere wegen Aufreizung des Landvolkes in Untersuchungstanden, in der Wohnung des Sohnes Stahlbcrg's in mitternächtlicher Stunde zusam-mcnkämen.

34) S. 37.Die Verleihung des Herzogs-Titels an Fürst Windisch-Grätz mit demPrädieate von Friedland wird hier sehr belächelt", so heißt cs in dem Artikel u. a.,wenn man bedenkt was der neue Friedländer sich für Lorbeerkronen gesammelt hat. Mangebe einem tüchtigen Untcr-Ofsicicr 200 Kanonen und 100000 disciplinirtc Truppen undlasse ihn rastlos gegen die Mauern feuern, so wird auch dein Unter-Officier gewiß derselbeLorbeerkranz zutheil werden, klebrigen« sagt man daß Fürst Windisch-Grätz mit dem altenFriedlknder nichts anderes gemein haben dürfte als sein Ende. Die Verleihung desHerzogs-Titels an den greisen Feldherrn Grafen Radeck/ als Herzog von Cnstozza istmit dem friedländischen Diplome in gar keine Parallele zu ziehen, da Windisch-Grätz nichtwürdig ist dem Herzog von Cnstozza die Schuhricinen zu lösen. Uebrigens dürften diesezwei Herzogs-Diplome wohl die letzten in Oesterreich sein."

35) S. 38. Grätzer Blätter, wieAbend-Courier" Nr. 31 v. 8. Februar undDraxler'sHerold", dessen Artikel abgedrnckt imSoldfrd." Nr. 22 vom 20. Februar,stellten cs auf Grund der militairischen Untersuchung auf das entschiedenste in Abrede, dieSoldaten hätten auf Befehl ihres Rittmeisters gehandelt und cs seien dem Geschlagenendurch die Soldaten Geld und Wcrthgegenstände abhanden gekommen. S. auchPresse"Nr. 35 vom 10. (Grätzer Corrcspondenz L. L vom 8.) und dagegen Wr. Ztg. Nr. 37v. 13. FebruarBerichtigung eines Zeitnngsblattes". Es wird sich hiebei überderleiCorrespondentcn" aufgehaltcnwelche es recht natürlich finden wenn das Volk einen un-betheiligten Officier vom Pferde reißen und an ihm eigene Justiz üben will, aber Zeterschreien wenn einmal ein Soldat sich für tausendfältige Unbilden eine Revanche nimmt,da weder ein Anwalt noch sonst jemand ihn gegen die Frechheit der Presse jetzt schützt.Es ist leider die Charakteristik einer gewissen Partei daß sie Humanität gegen Schuldigepredigt, dagegen ihre Wuth und Rache an Schuldlosen ausläßt, wie die letzten Angriffeauf einzelne Militairs in der Hauptstadt noch täglich die leidigen Beweise liefern". Inder Grätzer Ztg. Nr. 40 v. 9. Februar wurde ausdrücklich hervorgchoben, daß bisher trotzwiederholter Beschlagnahme von Journal-Rumcrnnoch gar kein Preß-Proccß bis ansein Ende d. i. zur öffentlichen Verhandlung vor dein Geschwornen-Gcrichte geführt" wordensei;ja wir wissen nicht einmal gewiß ob ein Prcßgcricht schon, wenn auch nur provi-sorisch, orgauisirt ist". Das sei aber ganz besonders bei Injurien zu beklagen.Wird csder an seiner Ehre Gekränkte vorziehen seine Sache bei einem Gerichte anzubringen, das