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Anmerkungen.
schloß man thcilwcisen Ersatz, der überdies der Gesellschaft vom Gcmeindcansschuß bereitszugesichcrt worden war. Die im Text erwähnten Firmen Speckcr rc., dann die Wienerausschl. priv. Daiupfmühl-Actien-Gesellschaft, Jos. Jordan's orientalische Kappen-Fabrik,Christ. Hasenauer für sich und seine Gattin Karolina als Besitzer der Realitäten Nr. 12/13am Schüttl wandten sich, als der Gemeindcrath sich unwillfährig zeigte, an den Reichs-tag 2. Januar 1849 „um geneigte Vermittlung der Entschädigung durch die hoheStaatsverwaltung", der die Eingabe im Februar an das Ministerium des InnernZ. 1834 LI. I. abtrat.
5) S. 8. Am 21. Februar war im Ministerrathe beschlossen worden, in die Ver-handlung der in Folge der Octobcr-Ereignisse sowohl an ärarischcin Gute als an demPrivat-Eigenthum von Osficiercn und Mannschaft der aus der aufständischen Stadt hcr-ausgezogcnen Trnppenkörpcr vorgcfallenen Beschädigungen einzugchcn und dem WienerGemcindcrathe alle hierauf bezüglichen Behelfe abznfordern. Die städtische Behörde hattenämlich schon vorlängst Schadenerhcbungs-Commissionen in die einzelnen Quartiere derStadt und Vorstädte entsendet, deren Protocolle im Gcmeinderaths-Bnreau für jeden Be-schädigten zur Einsicht offen lagen; diese Protocolle wurden sodann an die städtischenSammlungs-Commissionen abgegeben, weil sie zur Grundlage der Bethcilnngcn ans dencingegangenen Sammlungsgeldcrn dienten, Sitzung des Gemeinderathes vom 9. Februar1849 Nr. 11s. Wr. Ztg. Nr. 46. In der Sitzung des Gemeinderathes vom 23. wurdeauf Antrag Dr. Zclinka's beschießen sich an das Ministerium mit der Bitte zu wenden,die beabsichtigte Verhandlung auch auf die von Privaten ans dem Civilstandc erlittenenSchäden anszudchucu, was auch geschehen zu sein scheint. Eine theilwcise Entschädigungfloß jenen Privaten, deren Gut bei der privil. östcrr. Brandschaden-Versicherungs-Gesellschaft assecnrirt war, dadurch zu daß ihnen diese Gesellschaft, obwohl nach ihrenStatuten zu einer ordentlichen Schadloshaltnng nicht verbunden, eine außerordentlicheBeisteuer zusicherte die durch eine auf alle Theilnchmer nmznlegende Bcitragsleistung zu-sammengebracht werden sollte.
6) S. 8. Die wicderhcrgcstellte „Ruhe und Ordnung" in Wien in Kcil's „Leucht-thurm" 1849 Nr. 4 S. 75—77. Auf eine an den Betroffenen von mir gerichtete brief-liche Anfrage ob sich die Sache wirklich so verhalten, erhielt ich als Antwort ein einfaches„Ja". Die Verfolgung Silbcrstein's, der sich in jener Zeit irgendwo in Deutschlandanshielt, war übrigens sehr begreiflich, da er fortfuhr heftige Artikel, theils mit seinemvollen Namen theils mit 8. gezeichnet, gegen Oesterreich zu schreiben; so z. B. inKeil's „Leuchtthurm": „Kais. König!, österreichische Launen" Nr. 6 S. 97—99;„Metternich in Olmüz" Nr. 9 S. 139—141 rc. rc.
7) S. 8. Wr. Ztg. Nr. 46 vom 23. Februar S. 530. lieber die ersten fünf s.Bd. III S. 177. Wohin sich Hammerschmidt und Wutschel gerettet hatten ist mir un-bekannt; die steckbriefliche Verfolgung Wutschel's bezeichnet denselben als absolvirten Ju-risten, von Brünn in Mähren gebürtig, 26 bis 28 Jahre alt, katholisch, ledig. Fennebcrghielt am 15. Februar abends in Frankfurt eine Vorlesung über die Wiener October-Ereignisse, erhielt aber einen Wink die Stadt zu verlassen, wenn er nicht an Oesterreichausgeliefcrt werden wolle. — In der Sitzung der II. sächsischen Kammer vom 29. Ja-nuar interpellirte der Abgeordnete Riedel wegen angeblicher Ausweisung österreichischerFlüchtlinge aus dem königlichen Gebiete. Der Staats-Minister Oberländer antwortete:es sei ein einziger Fall vorgckommen, wobei es sich nur einen österreichischen Deserteurgehandelt habe den man nach dem Cartel vom 19. März 1831 hätte ausliefern müßen,man habe ihn aber nicht gefunden; im übrigen entspreche cs den Ansichten der Regierungnicht, politische Flüchtlinge die das sächsische Gastrecht in Anspruch nehmen auszuwcisen;