Die Kossuth-Noteu-Frage bis zum März 1849.
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keine Niaßregcl anzugebeu durch welche den Besitzern der ungarischen Banknoten irgendeine Versicherung oder Beruhigung gewährt werden könnte ohne dadurch höchst bedenklicheGefahren für den österreichischen Staat und das Königreich Ungarn herbeizuführen". Da-gegen hob der Finanz-Minister mit Recht hervor daß, so lang die Rebellen nicht voll-ständig unterworfen seien, so lang sie sich im Besitz der Mittel befänden die Banknotennach Gutdünken zu vermehren, jede Maßregel wodurch man eine Anerkennung derselbenausspräche oder auch nur in Aussicht stellte, ihren Werth heben und dadurch Kossuth dieMöglichkeit eröffnen würde die Noten, die er fortwährend sabricirt in Umlauf zu setzenund damit sein Widerstandsmittel zu verstärken, zugleich aber die Summen ins unend-liche zu vermehren die der Staat oder das Land seinerzeit, wen» auch nicht al x-rri, dochin irgend einem Verhältnis einlöscn müßte; das einzige, meinte Krauß zum Schlüße,was sich für die Notenbesitzer thun lasse, sei unter den gegenwärtigen schwierigen Um-ständen, daß man die Noten nicht geradezu und unbedingt in Verruf setze. Kraußmeinte also, man solle in Ungarn die Verwendung stillschweigend dulden, eine Verlaut-barung solle vermieden werden; also ungefähr das gleiche was er sechs Wochen früherdem Grafen Schlik bedeutet hatte.
Thatsächlich hatte in der Zwischenzeit, Dank der von den kaiserlichen Behörden denKossuth-Notcn zugewendeten Sorgfalt, die Verbreitung derselben über das ganze Land ineiner Weise zugenommcn die einen entscheidenden Schritt, auf den im ersten Augenblickalle Welt gefaßt war, jetzt allerdings bedenklicher erscheinen lassen »rußte. Aus denselbenGegenden, von denen Franz Zichy zu Anfang Januar versichert hatte daß verhältnis-mäßig wenig ungarisches Papiergeld in Umlauf sei, hatte in der zweiten Hälfte desMonats General Götz zu berichten daß der ganze Landstrich mit Kossuth-Noten übersäet;daß in dem ganzen von seinen Colonnen bis jetzt betretenen Theile Ober-Ungarns fastkein anderes Geld zu ersehen sei, österreichische Banknoten sehr selten, Silbergeld garnicht; daß sich daher, wollte man jene Plötzlich außer Cours setzen, sich beinahe ganzOber-Ungarn ohne Geld befinden würde, aller Verkehr stocken, das kleine Gewerbe aberganz untcrgehen, die Colonne selbst, in deren Cassa sich kein anderes Geld befinde, inVerlegenheit kommen müßte; übrigens beginne die Bevölkerung allerdings, durch die Er-eignisse aufmerksam gemacht, den Kossuth-Notcn ihr Vertrauen zu entziehen rc. (Mosücz20. Januar 1849 an den Grafen Stadion).
Am 21. Januar langte in Ofen ein Schreiben des Finanz-Ministers ein worinderselbe auf Grund Ministcrrathsbeschlußes den Feldmarschall um die doppelte Verfügungersuchte:
erstens daß niemand zur Annahme der ungarischen Noten gezwungen werden könne,
zweitens daß dieselben von keiner ärarischen städtischen oder überhaupt öffentlichenCassa als Zahlung angenommen werden dürfen.
Einen solchen Befehl von Olmüz und Wien aus zu geben war allerdings nichtschwer, doch etwas anderes war es denselben in Pest auszuführen. Da in den dortigenLassen kam» anderes Geld als ungarische Noten vorhanden war, so mußte erst entschiedensein was damit zu geschehen habe, und in welcher Weise man die fälligen Gehalte Pen-sionen rc. auszahlen solle. Windisch-Grätz kam daher nochmals auf die Einlösung derEin- und Zwei-Gulden-Noten zurück und machte dabei den Vorschlag: es möge für diesenZweck ein bestimmter Curs, etwa zur Hälfte des Nennwerthes oder bis zur Höhe desvorhandenen Metallstockes von 1,700.000 fl. angenommen werden (Wind, an Krauß22. Januar). Wir übergehen den weiteren Schriftenwcchscl zwischen Ofen und Wien undbemerken nur daß die Angelegenheit zur selben Zeit auch im Krcmsierer Reichstage zurSprache kam. Der Abgeordnete Johann Georg Schcrzer war es, der am 24. Januar
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