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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Die Kossuth-Noten-Frage bis zum März 1849.

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fortzusetzen beabsichtigen" (Proclaination vom 7. Januar). Allein dann vernahm manwieder von jenen Männernvon anerkannt guter Gesinnung" die eindringlichsten Vor-stellungen :wie durch die allgemein befürchtete Ungiltigkcits-Erktürnng der ungarischenNoten, besonders jener zu 1 und 2 fl. die sich größtentheils in den Händen der Acker-bau und Gewerbe treibenden Classen befänden, diese dadurch gänzlich rninirt und zahlungs-unfähig würden".

Der muthvollstc und gewandteste Vertreter der Gegenansicht war unter den ad-ministrativen Organen des Feldmarschalls Graf Franz Zichh jun. in Presburg. I» einemvom Neujahrstagc dadirten Berichte an den Fürsten wies er darauf hin wie in einigenLaudcstlieileu, z. B. in Kroatien und Slavonien, die ungarischen Noten von allem An-fang keinen Eingang gefunden hätten, und in großen andern Strecken z. B. in den uord-slavischen Coinitatcn nur iu geringer Anzahl im Umlauf seien; er legte, um seine Be-hauptungdurch Thatsachen" zu erhärten, die Casscn-Answeise der Städte Bösing Mo-dern und St. Georgen vor, woraus,da im allgemeinen die öffentlichen Lasse» als Ab-glanz der Geldverhältnisse der Umgegend angenommen werden können", ersichtlich werdedaß das Verhältnis der ungarischen Banknoten zu de» österreichischen, ungeachtet dessendaß sich das ungarische Heer in großer Anzahl und durch mehrere Monate in dieserGegend aufhiclt, durchaus keilt so bedeutendes sei" (am auffallendsten in Bösing wo sichbei einem Cassen-Vorrath von 3009 fl. nur 131 fl. Kossuth-Noten fanden); er sagteoffen daß das so vielseitig vorgetragene philanthropische Motiv:die ärmer» Classen unddas Landvolk zu schützen", meistens in egoistischen Nebenzwecken seilten Grund habe undgrößtentheils nur zum Vorwand diene um sich vor eigenen Verlusten zu schützen; ersprach sich aus all diesen Gründen ans das entschiedenste gegen die Anerkennung desKossuthischen Papiergeldes und für eine Weisung an alle öffentlichen Casscn aus das-selbe unter keinem Vorwände mehr anzunehmen . . .

Bereits hatte auch Graf Almüsy den ziffer-mäßigen Nachweis der Totälsmnme desbis Ende December hinausgegebenen Zettclgeldes geliefert, nämlich:

zu 1 und 2 fl. 3,777.220 fl.

(zu Ist... 670.220 2 . . 3,107.000)

zu 5 fl. 11,206.000 fl.

zu 100 fl. 8,758.000 fl.

Total-Summe 23,741.220 fl.

Davon seien die beiden letzten: Kategorien, also mehr als sieben Achtel des Ganzen, weiljeder höher» Genehmigung entbehrend, entschieden ungesetzlich und ohne weiter« für nichtigzu erklären; zur theilwcisen Deckung der erstercn beiden aber, zu 1 und 2 fl., finde sichein Metall-Vorrath von 1,780.718 fl. 48 kr. vor.

Man mochte indeß die Sache in der einen oder andern Weise auffassen, eine Ent-scheidung mußte getroffen werden. Bon allen Seiten wurde darauf gedrängt der Ungewiß-heit ein Ende zu machen: von den königlichen Commissaren Havas und Rohonczp, von derRegnicolar-Cassa, voin Fundational-Hanpt-Zahlamt, von den städtischenMagistratc» undAusschüßen rc. So erfolgte denn die öffentliche Erklärungdaß in Folge eines Erlassesvom Herrn FM. Fürsten Alfred zu Windisch-Grktz indessen noch, bis iu Hinsicht derhöheren Geldnöten Allerhöchsten Ortes entschieden werden kann, die ungarischeil Ein- undZwei-Gulden-Noten im vollen Werthe auch in allen k. k. Lassen angenommen werden"*).

*> Deu Original-Text kenne ich nicht. Vor mir liegt die diessiillige Kundmachnng des Grase»Felix Zichy auS Raab 8. Januar 1840.

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