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Anhang.
von 2 fl. *) bei allen siebenbürgischm Aemtern und Casse» bei schwerer Verantwortunguntersagte. Puchner rechtfertigte dem Wiener Ministerium gegenüber sein Verfahren durchHinweisung auf die Thatsache daß die Bevölkerung, schon bevor er sein Mandat erlassen,die ungarischen Noten im Verkehr anzunehmen sich gesträubt habe und daß das Mis-traucn in dieselben durch die Zwangsmaßregeln, womit das Pester Ministerium sein Vor-haben durchsetzen wollen, nur gestiegen sei.
Die glänzendste Rechtfertigung des Schrittes, zu welchem sich der siebcnbürgischeCommandirende veranlaßt gesehen, brachte das kaiserliche Manifest vom 6. November andie Völker Ungarns mit der bezeichnenden Stelle: „Seit Monaten muß ein namhafterThcil Unserer treuen Völker Drangsale und Bedrückungen aller Art, als die Folge jenerverderblichen Thätigkeit welche von der erwähnten (magyarischen) Faction entwickelt wird,erleiden. Die willkürliche Recrutenaushebung und Ausbietung des Landsturines, die un-gesetzliche Emission des Papiergeldes hat. . . Verwirrung der Geldverhältnisse, Stockungdes Handels und rechtlichen Erwerbes, Auflegung willkürlicher Lasten ... im Gefolge.Es ist Unser unerschütterlicher Wille, mit allen Mitteln, welche Unsere kaiserliche könig-liche Macht und Pflicht zu Gebote stellt, dahin zu wirken, daß Unsere zur königlich Un-garischen Krone gehörigen Länder aus diesen: trostlosen Zustande errettet worden . . .Wir befehlen hiermit jede fernere Mission des Papiergeldes allsogleich einzustellen, . . .und erklären unter einem wiederholt alle durch Uns nicht sanctionirten und mit Unfernausgesprochenen königlichen Absichten im Widerspruche stehenden Beschlüße des durch UnserRescript vom 3. October aufgelösten ungarischen Reichstages und seiner Werkzeuge fürjetzt und für alle Zukunft als gesetzwidrig kraftlos und nichtig, erklären zugleich undmachen die Vollstrecker solcher Beschlüße von jetzt angefangen für alle Folgen persönlichverantwortlich, und befehlen allen unseren Behörden, Obrigkeiten jeglicher Benennungund allen Unseren Unterthanen ohne Unterschied, sich des Vollzuges derselben und jederMitwirkung dazu strengstens zu enthalten". Es folgte das Thronbesteigungs-Manifest desjungen Kaisers mit dein darin ausgesprochenen Entschlüße: „Die von Unserem er-lauchten Vorgänger gefaßten Beschlüße und Verfügungen vom 6. November l. I. ihren:ganzen Umfange nach aufrecht zu erhalten und alle Behörden für die unerläßliche Be-folgung derselben der strengsten Verantwortung zu unterziehen." Endlich der Aufruf desFürsten Windisch-Grätz vom 13. December an die „Bewohner Siebenbürgens", denener als den Zweck seines Einmarsches bezeichnete: „die durch anarchische Umtriebe gestürzteHerrschaft der Gesetze, die vernichtete Sicherheit der Person und des Eigenthums hcrzustellen".
Nach Kundgebungen solcher Art, von maßgebender Stelle ausgegangen, konnte, somußte man sich im großen Publicum sagen, die Entscheidung in der Frage des un-garischen Papiergeldes nur eine sein. Allein es kam anders. Wenige Tage nach derMittheilung Puchner's von: 2. December war in Wien eine Anfrage Schlik's vom 10.eingetroffen, wie er es mit den Kossuth-Notcn halten solle. Während nun das Finanz-Ministerium das Verfahren Puchner's vollständig billigte und demselben zur Ausführungdesselben eine Dotation von 1,000.000 fl. theils in Banknoten theils in klingenderMünze zur Verfügung stellte (Z. 8198 vom 28. December), gab Baron Krauß in Folgedes Beschlußes des Minister-Rathes den: Grafen Schlik einen Bescheid hinaus der eigent-lich gar nichts besagte: eine „unbedingte Verweigerung der Annahme dieser Noten vonSeite der k. k. Truppen" könne nicht stattfindcn, anderseits aber sei jede Bekanntmachungzu vermeiden „ans welcher eine Anerkennung dieser Noten gefolgert werden könnte" **).
*) Bd. iv : Anm.
**) Abgedruckt im Anhang zu meinem Bd. IV 1 S. 35.