Die Kossuth-Notcn-Frage bis zum März 1849.
441
II. Die KoMH-Aoten-Frage bis Min Mär^ 1849.
Der Ursprung des revolutionären ungarischen Papiergeldes datirte, wie schon früher(Bd. IV 1 S. 241) ausgeführt wurde, vom Auftreten Kossuth's im Pcstcr Abgeordnetcn-hause ain 11. Juli und von der darauf erfolgten Palatinal-Genehmigung vom 5. August1848, welches Datum auch die an diesem Tage ausgegebencn 1 und 2 fl. Noten trugen.Ihr Gesammtbetrag war aus die Höhe von 12,500.000 fl. beschränkt, zu deren thcil-wciser Deckung ein Mctallwcrth von 5,000.000 fl. in der ungarischen Bank hinterlegtwerden sollte; der Ankauf des hiezu nöthigen Silbers erfolgte in England durch das HausWodiancr. Bald indeß schritt Kossnth zur Anfertigung von Noten zu 5, 10, 100 fl.gegen eine nachträglich z» erwirkende Bewilligung des Parlaments und Genehmigungdes Palatins. Eine Anerkennung seitens der Krone und der Wiener Regierung, auchnur der 1 und 2 fl. Noten, ist nie erfolgt, trotz der wiederholten und nachdrücklichenBemühungen der Pcster Gewalten, deren große September-Deputation nach Wien undSchönbrunn*) in erster Reihe diesen Punkt zum Abschluß zu bringen hatte. Nach demScheitern derselben, 19. September, verließ Erzherzog Stephan das Land und legte am24. seine Würde zu Füßen des kaiserlichen Thrones nieder, ohne daß ein Nachfolger fürihn ernannt wurde. Nun blieb nur der Reichstag übrig der, bereits vollständig der Re-volution verfallen, am 15. October die Gutheißung der Schritte seines Finanz-Ministersaussprach; die Datirung der 5, 10 und 100 fl.-Noten wurde auf den 1. September1848 zurückbezogen**).
Den ersten entschlossenen Schritt gegen das ungarische Papiergeld hatte der AgramerBanal-Rath unternommen, als er mit Erlaß vom 13. October 1848 Z. F. 1867 dieAnnahme desselben in ganz Kroatien und Slavonien untersagte. Es war darin die Redevon „den sogenannten ungarischen Banknoten von Ein- und Zweigulden, die ein ge-wisser ungarischer Zeitungsschreiber und gewesener Finanz-Minister Namens LudwigKossuth dem ungarischen Volke geradezu aufgedruugcn hat. Diese ungarischen Banknotenhaben deshalb keinen Werth, weil sie ohne Zustimmung unsers gnädigsten Königs Fer-dinand ausgegeben wurden und weil sie des Fonds ermangeln aus dein man sie mitSilber oder Gold cinlöscn könnte. Diese ungarischen Banknoten müßcn daher so an-gesehen werden, als wie wenn jemand Schuldscheine schreiben und ausgebcn würde, ohnedaß er selbst irgend ein Vermögen besäße um seine Schuld zu bezahlen und um damitehrliche Leute zu betrügen. Jeder möge sich daher vor den eben genannten ungarischenBanknoten in Acht nehmen, die nichts weiter sind, als leeres Papier ohne innerenWerth".
Nicht minder entschieden zeigte sich FML. Puchner in Siebenbürgen als er in seinerepochemachenden Proclamation vom 18. October 1848 die Geltung des ungarischen Fi-nanz-Ministerial-Erlasses, womit die Annahme der Wiener Banknoten verboten worden,außer Kraft setzte und die Annahme des Pester Papiergeldes mit Ausnahme der Noten
*> Bd. II S. 6S, III S. SSI.
**) Näheres s. „Die Banknoten-Fabrik" in: Scenen und Bilder a. d. ungar. Nevolutionskriege(Pest 1850 Heckenast) S. 277—304, und meine „Oesterr. Münzen und Geldzeichen von den Jahren1848,49" in der Wiener NumiSm. Zeitschr. 1874/75.