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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Beweglichkeit der parlamentarischen Elemente.

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und seiner Regierung ist vermieden, was sich auch darin zeigt, daß Ge-wählten die ein öffentliches Amt bekleiden, wie unentbehrlich sie in diesemsein mögeil, der Urlaub nicht verweigert werden darf. Der alte erb-gcsessene Adel als solcher, in monarchischen Staaten der nächste demThrone, aber von Felix Schwarzenberg grundsätzlich als staatsmännischunfähige Kaste gcringgeschätzt, ja die Prinzen des Hauses haben keineStelle im Obcrhause gefunden. Also eine vollständige Mobilisirung derElemente des einen gesetzgebenden Factors vom conservativen Stand-punkte ein einschneidender Fehler, doch im damaligen Zeitgeiste ein nichtgenug zu preisender Vorzug. Der Kaiser beschwört die Verfassung undjeder seiner Nachfolger wird es thnn. Der Eid auf die Verfassung wirdin den Fahneneid der Armee ausgenommen.

Ebenso war den sogenannten Grundrechten und den theils gleich-zeitig mit der Verfassung theils gleich darnach herausgegebenen Gesetzenüber die Grnndentlastung, das Gcmcindewesen, die Presse und Associa-tion, das Jagdrecht nachznsagen daß sie allen verfassungsmäßigen Anfor-derungen in liberalster Weise entsprachen. Jedem Volksstamm im Reichewar dasunverletzliche Recht ans Wahrung und Pflege seiner Nationa-lität und Sprache" gewährleistet, die Gleichstellung aller Confessionen unddamit die Emancipation der Juden ausgesprochen. Das Unterrichts- undErziehungswesen war sreigegeben, dem Staate nur die Aufsicht Vorbehalten.Letzteres galt auch bezüglich der Kirche, das Princip des Josephinismus waraufgegeben, das Eis einer fast achtzigjährigen Tradition war gebrochen*).

Von allen Einrichtungen der modern-constitutionalen Schablone wurdeallein die Nationalgarde vermißt; doch gab es, nach den Erfahrungendie damit in dem abgclanfenen Jahre gemacht waren, gewiß sehr wenigewelche diesem Institute nachwcinten. Was viele zur Krönung des Ganzenwünschten war allgemeine Amnestie; in Wien erwartete man, nachdemeinmal die Grundlagen constitutionalen Lebens allseits geschaffen, Auf-hebung des Belagerungsstandcs und Wiedcrerscheinen des Kaisers. Dochbei ruhiger Ueberlegung konnte man es dem Ministerium kaum verübelnwenn es, so lang der Bürgerkrieg in Ungarn nicht beendet, solche Ge-währungen dem Monarchen nicht einrathen zu sollen meinte.

*) Hist. pol. Blätter 1849 I S. 467469.