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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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III. 25. Opposition gegen die Verfassung.

Minister" zugewiesen sind.Aber die Minister sind niemand verant-wortlich als sich selbst; denn wer anderer als sie setzen das Gericht zu-sammen das über sie sprechen soll? Sie mögen also regieren wie siewollen, inan wird sie nie fassen können, wir haben also ein unbeschränktesRegiment, unsere Verfassung ist nur dem Namen nach eine solche!"Nach tz. 121 im XVI. Abschnitt sollendie bestehenden Steuern undAbgaben fort erhoben" werden, so lang nicht durch spätere Gesetze etwasanderes bestimmt wird.Also ohne Bewilligung des Reichstages? DieserHauptgrundsatz jeder Constitution wird dadurch aufgehoben!" Ileberhanpthabe es sich das Ministerium sehr bequem eingerichtet. In dringlichenFällen ist ihm die Ermächtigung Vorbehalten provisorische Gesetze zu gebendie es dem nächsten Reichstag zur Bestätigung vorlegen will;da aberalles wichtige im Staate auch dringlich zu sein pflegt, so hat Oesterreichgegründete Hoffnung sehr viele provisorische Gesetze zu bekommen". Daüberdies der Reichstag erst dann einzuberufeu sei bis die Landtage mitden einzelnen Verfassungswerken fertig wären, was mit dem Jahre1849 beendet sein solle, so werde das Ministerium jedenfalls ein vollesJahr uneingeschränkt regieren können;ich sage uneingeschränkt weil der,der es vermocht hat den Reichstag dem wiederholten kaiserlichen Wortezum Trotz mit Soldaten auseinander zu sprengen, auch ln andererRichtung seinen Willen ohne Rücksicht auf das Gesetz durchzuführcnwissen wird". Aber auch mit dieser Jahresfrist werde cs seine gutenWege haben;denn es ist nichts leichter als das definitive Zustandekommenjener Verfassungen zu erschweren und hinauszuschieben. Die nächste Zu-kunft Oesterreichs ist also eine provisorische Uebergangsstufe zum that-sächlicheu unbeschränkten vormärzlichen Absolutismus wenn nichts da-zwischen kommt!"*).

Als nun ani 13. und 17. März das Preß- und Associations-Gesetzwirklich erschienen, da brach das Unwetter von neuem los.Es klebtdiesen Ausgeburten die Fäulnis so dick und augenfällig an daß man sichzu einer eigentlichen Kritik unmöglich herablassen kann. Welcher Manndieser Zeit, wenn er nicht gekauft oder verdummt ist, kann auf die Vor-aussetzung gerathen daß diese angeschwollenen aufgedunsenen Lügen, diesegrell hcrvortretenden Ucbergrifse und Verbrechen beleuchtet werden müßen

*) Mr. Hov. Nr. 61 vom 12., besonders aber Nr. 62 vom 14. Mörz: VFIrlaäoKtrojovLnö üstav^ vgl. mitWiener Boten" a. ll. O. S. 337 f.