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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Zusammenkunft beim Vrblk.

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Mantel mit dem Herzog gefallen war:Ich gehe znm Andreas!" DerZweck der Zusammenkunft beim Vrbik war zu berathen, wie man sicheinerseits der octroyirten Verfassung anderseits den eigenen Committentengegenüber zu benehmen habe. In ersterer Hinsicht blieb, wie man sichbei ruhigerer Ueberlcgung sagen mußte, wohl nichts übrig als hinzunehmenwas nicht zu ändern war; einen Widerstand zu versuchen, dem Geboteder Regierung durch eine gewappnete Erklärung oder durch Fortsetzungder Versammlungen nach Unruh'schem Muster zu trotzen, war angesichtsdes Winkes den der augenblickliche Inhaber der Gewalt dem AbgeordnetenBrauner gegeben hatte nicht zu denken. Es wurde also beschlossen einegemeinschaftliche Erklärung abzufassen welche die Haltung des Reichstageszu rechtfertigen, namentlich die Beschuldigungen die das kaiserliche Mani-fest gegen denselben erhob zu widerlegen hätte; man solle sich dabei allesRaisonnements enthalten und sich ans eine getreue Darlegung der Ereig-nisse des 6. und 7. März beschränken. Ein engerer Ausschuß, bestehendaus Pillersdorff Rieger Haimerl und Strobach, wurde mit der Redactiondieser Ansprache betraut, der seinerseits die eigentliche Ausarbeitung denbeiden ersteren anheim gab. Jeder von diesen beiden machte einen Ent-wurf, nachmittags kam Rieger in Pillersdorff's Wohnung, wo die beidenAufsätze in einen verschmolzen wurden.

Das Schriftstück, das dann abends bei einer zweiten allgemeinenZusammenkunft verlesen und angenommen wurde, entschuldigte in seinemersten Theile die beklagte Langsamkeit der Arbeiten des Reichstages.Konnte das erste Parlament Oesterreichs sein Ziel mit jenem sichernraschen Gange verfolgen welchen gesetzgebende Körper, seit Generationenmit dieser Bahn vertraut, auf derselben einzuschlagen vermögen? Konntecs jenem Ziele unverrückt entgegengehen, während ihm kein Führer, keineStütze zur Seite stand, während Aufruhr und Bürgerkrieg mehrmals anseine Thüre klopften und die Hand der cxecutiven Gewalt bald machtlosdahinsank bald der Militair-Dictatnr gefesselt erlag?" Das Verfassungs-Werk, hieß es dann weiter, sei im Entwürfe vollendet gewesen,derschwierigere Weg war bereits zurückgelcgt, und es waren nicht mehr tief-greifende Principienfragen zu erörtern, bei welchen das Gebiet derTheorie nicht unberührt bleiben kann und soll; es handelte sich nur mehrdarum den aufgestellten Principien eine consequente Anwendung zu sichern".Dann folgte ein Vorwurf gegen die Regierung:Hätte sich die Execntiv-Gewalt an den Erörterungen über das Verfassungswerk betheiligt, hätten

H eifert, Geschichte Oesterreichs. IV. S. 22